Freigabe für dritten Impfstoff in der EU: Ein Vakzin mit Diskussionsbedarf
Die EU hat den AstraZeneca-Impfstoff gegen Covid-19 gestern wie erwartet zugelassen. In Österreich wird noch beraten, ob er schon jetzt älteren Personen gespritzt werden soll.
Amsterdam, Brüssel – Die EU-Kommission hat gestern am Abend – nach der Empfehlung der Arzneimittelbehörde EMA – den Impfstoff des britisch-schwedischen Pharmakonzerns AstraZeneca zugelassen. Damit kann der dritte für die EU empfohlene Impfstoff eingesetzt werden.
Zur Überraschung vieler Beobachter nannte die EMA keine Altersgrenze nach oben. Der Impfstoff könne für über 18-Jährige verwendet werden, hieß es bei der Pressekonferenz in Amsterdam am frühen Freitagabend. Es wurde aber erneut darauf hingewiesen, dass es noch nicht genügend Daten über die Wirksamkeit des Präparats bei älteren Menschen gebe, um zu beurteilen, wie effektiv es bei diesen sei. Es sei den nationalen Gesundheitsbehörden aber unbenommen, für diese Altersgruppe andere Impfstoffe zu bevorzugen, sagte Bruno Sepodes von der EMA.
Sicherheit und eine gute Verträglichkeit
Genau darüber muss sich nun das Nationale Impfgremium in Österreich den Kopf zerbrechen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) haben gestern „die ExpertInnen ersucht, bis Sonntag zu bewerten“, ob man wie in Deutschland weitere Daten aus ergänzenden Studien abwarten soll, bevor man AstraZeneca an Ältere verimpfe. „Um sicherzustellen, dass jene Personengruppen Zugang zum Impfstoff bekommen, für die eine Wirksamkeit sicher nachgewiesen ist“, heißt es in der Stellungnahme. Am Montag werde dann mit den Landeshauptleuten die weitere Vorgehensweise bei der Impf-Planung abgestimmt.
Abgesehen von der Frage des Alterswirksamkeit attestierte die EMA dem AstraZeneca-Vakzin Sicherheit und eine gute Verträglichkeit. Die Nebenwirkungen seien die klassischen für Impfungen. Schwere allergische Reaktionen seien zwar möglich, aber äußerst selten. Da sei hilfreich, dass Allergiker noch 15 Minuten abwarten, bevor sie Impfzentrum bzw. Ordination verlassen.
Die Wirksamkeit bei AstraZeneca liegt unter jener der beiden schon zugelassenen mRNA-Impfstoffe. Genaue Daten dazu gibt es aber ebenfalls nicht. Sie dürfte bei durchschnittlich 70 Prozent liegen.
Flexible Zeitspanne
Konkret empfiehlt die EMA zwei Teilimpfungen mit der jeweils vollen Dosis im Abstand zwischen vier und zwölf Wochen. Diese flexible Zeitspanne könne auch über eventuelle Lieferprobleme hinweghelfen, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie lange der Impfstoff vor Covid-19 schütze und ob er auch die Weitergabe des SARS-CoV-2-Virus verhindere, sei noch nicht klar. Ebenso wie bei den beiden anderen Impfstoffen müssten das weitere Studien klären.
Keine Hinweise gibt es auch darauf, dass das AstraZeneca-Vakzin nicht gegen die Virus-Varianten wirkt. Aber auch das werde weiter überwacht. Notfalls sei auch dieser Wirkstoff anpassbar.
Die ersten Lieferungen des nun für die EU empfohlenen AstraZeneca-Impfstoffs sollen im Februar in drei Tranchen in Österreich ankommen: am 7. Februar 63.354, am 17. Februar 97.763 und Ende Februar 182.430. Diese 343.547 Dosen für Februar sind zugesichert, hieß es im Gesundheitsministerium vor ein paar Tagen.
Export wird streng überwacht
Die Reduktion der geplanten Liefermengen sorgt weiter für Turbulenzen zwischen EU, AstraZeneca und inzwischen auch Großbritannien. AstraZeneca hatte die Lieferschwierigkeiten mit Produktionsproblemen in Belgien begründet. Doch aus dem gestern veröffentlichten Vertragswerk geht hervor, dass das britisch-schwedische Unternehmen nicht nur in der EU, sondern auch im Vereinigten Königreich für die EU produzieren sollte. Das Unternehmen erklärte wiederum, es sei durch den Vertrag mit den Briten dazu verpflichtet, Impfstoffe erst dann ins Ausland – einschließlich der EU – zu exportieren, wenn die britischen Aufträge abgearbeitet sind.
Der Export von in der EU produzierten Corona-Impfstoffen wird von heute an streng überwacht. Pharmakonzerne, die auch mit der EU Lieferverträge geschlossen haben, müssen nach einer am Freitag vorgestellten Verordnung künftig Ausfuhrgenehmigungen beantragen. Wenn Hersteller die EU bei Liefermengen unrechtmäßig benachteiligen, könnten die Genehmigungen dann verweigert werden. (sta)