Mehr als 1900 PCR-Tests am ersten Tag des Freitestens in Mayrhofen
Am ersten Tag des Freitestens in Mayrhofen wurden bis 16.30 Uhr über 1900 PCR-Tests gem ...
Berechnungs-Chaos, Verzicht auf frühere Anträge. Experten kritisieren neue Vorgaben für Entschädigungen aus Corona-Schließungen vor einem Jahr. Kein Ministerium will zuständig sein.
Von Max Strozzi
Innsbruck – Seit fast einem Jahr warten viele Betriebe noch auf eine Entschädigung für den Verdienstentgang aus dem ersten Lockdown im März/April 2020. Der Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz zog sich aufgrund des damaligen Gesetzes- und Verordnungschaos in die Länge. Der Verfassungsgerichtshof musste schließlich aufdröseln, welche Verordnungen zur Entschädigung verfassungskonform waren und welche nicht. Schließlich gab das Gesundheitsministerium eine Verordnung vor, wie der Verdienstentgang zu berechnen ist. Letztlich stand erst Ende Sommer das ganze Prozedere fest.