Eidesstattliches des Finanzministers: Blümel sucht die Offensive
Gernot Blümel beteuert, dass es weder Novomatic-Spenden an seine Partei noch an ÖVP-nahe Vereine gegeben habe. Dem Koalitionspartner reicht das nicht. Opposition drängt weiter auf Blümels Rücktritt.
Von Karin Leitner
Wien – Den Vorwürfen folgt die Offensive. Finanzminister Gernot Blümel legt eine eidesstattliche Erklärung vor. Der Glücksspielkonzern Novomatic habe weder der Bundespartei noch der Wiener ÖVP noch ÖVP-nahen Vereinen etwas gespendet. „Ich will und muss Verleumdungen entgegentreten. Wer etwas anderes behauptet, wird von mir geklagt.“ Umgehungskonstruktionen bestreitet er jedenfalls für die Wiener ÖVP: „Ich kann das für meinen Bereich ausschließen.“
Wie berichtet, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Blümel wegen Bestechlichkeit in der Casinos-Affäre, die auch Causa im Ibiza-U-Ausschuss ist. „Den Ermittlungen liegt der Verdacht zugrunde, dass ein Verantwortlicher eines Glücksspielunternehmens Spenden an eine politische Partei im Gegenzug für die Unterstützung von Amtsträgern der Republik Österreich bei einer dem Unternehmen drohenden Steuernachforderung im Ausland angeboten habe“, heißt es von der WKStA. Eine Razzia bei Blümel hat es am Donnerstag gegeben.
Auslöser ist eine SMS des damaligen Novomatic-Geschäftsführers Harald Neumann an den heutigen Finanzminister vom 10. Juli 2017 (siehe unten). Neumann bittet Blümel – damals Wiener ÖVP-Chef und nicht amtsführender Stadtrat – um einen Termin bei ÖVP-Chef und Außenminister Sebastian Kurz, um über eine Parteispende und Unterstützung „bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben“, zu sprechen. Der Novomatic drohte eine hohe Steuernachforderung im Nachbarland.
„Tu es für mich“: SMS mit Folgen
Wien – Der SMS-Verkehr im Juli 2017 begann mit einer Nachricht von Harald Neumann (damals Chef des Glücksspielkonzerns Novomatic) an Gernot Blümel: „Guten Morgen. Hätte eine Bitte. Bräuchte einen kurzen Termin bei (Sebastian) Kurz, erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben!“ Später schrieb der Kurz-Vertraute Blümel an Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium. Schmid möge doch bitte Neumann anrufen. Und: „Tu es für mich.“
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft schöpft aus diesen SMS den Verdacht der Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Ein weiteres Indiz: Wenige Tage später fand sich im Kalender von Novomatic-Eigentümer Johann Graf der Eintrag „Kurz“.
Graf beteuert, den nunmehrigen Bundeskanzler Kurz an diesem Tag nicht getroffen zu haben. „Kurz“ im Kalender meine die Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz. Treffen mit Sebastian Kurz oder Blümel habe es nicht gegeben.
Die Ermittlungen in dieser Sache sind ein Teil des so genannten Casinos-Verfahrens. Ausgangspunkt dafür war die Bestellung des FPÖ-Mannes Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria. (TT)
Warum hat Neumann just ihn – einen nicht amtsführenden Stadtrat – kontaktiert? „Das weiß ich nicht“, antwortet Blümel. „Er wird sich an jemanden gewandt haben, von dem er die Handynummer hat.“ Hiesigen Unternehmen „dort, wo es geht, zu helfen“, so auch im Umgang mit Behörden außerhalb Österreichs, sei Aufgabe der Regierung. „Es ist das täglich Brot des Außenministeriums.“
Als Finanzminister sind Blümel die Glücksspielagenden unterstellt. Dass er Beschuldigter in einer dahingehenden Causa ist, sei „keine leichte Situation“. Es sei „unangenehm, aber keine Einschränkung der Handlungsfähigkeit“, befindet der Ressortchef. Ergo tritt er, wie schon tags zuvor gesagt, nicht zurück. Er wolle das Glücksspiel einer weisungsfreien Behörde überantworten. Dies sei im Regierungsprogramm verankert, pandemiebedingt verzögere sich das.
Wie wertet der Koalitionspartner die Angelegenheit? Die Grünen haben sich ja, bevor sie den Bund mit der ÖVP eingegangen sind, als Aufdecker und „Sauberkeitspartei“ deklariert. Vizekanzler Werner Kogler hält sich zurück – darauf verweisend, dass er die karenzierte Justizministerin Alma Zadić vertritt. Klubchefin Sigrid Maurer reicht nicht, was Blümel bis dato verbal geliefert hat. Dieser habe „unverzüglich alle Fakten auf den Tisch zu legen“ und die „berechtigten Fragen der Öffentlichkeit“ zu beantworten. Erst dann sei zu beurteilen, ob er „die in den kommenden Monaten besonders geforderte volle Aufmerksamkeit und Handlungsfähigkeit zur Amtsausübung aufweist“. Der Vorarlberger Grünen-Landesrat Johannes Rauch sagte in ORF III, gefragt, ob Blümel als Finanzminister abdanken sollte: „Wenn ich an seiner Stelle wäre – ich würde auf der Stelle zurücktreten. Das ist eine Frage der Ehre.“
Selbstredend, dass die Oppositionellen weiterhin den Abgang des ÖVP-Ressortchefs verlangen. Rote, Freiheitliche und Pinke haben eine Sondersitzung des Nationalrats beantragt. Blümel müsse „angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe“ Rede und Antwort stehen. Mitte kommender Woche wird es die Zusammenkunft geben. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl hat einen Misstrauensantrag gegen den Finanzminister angekündigt. FPÖ-Obmann Norbert Hofer fordert Bundespräsident Alexander Van der Bellen auf, die Regierung zu entlassen, ein Expertenkabinett einzusetzen – und eine Wahl zu veranlassen. Das Staatsoberhaupt sagt dazu vorerst nichts. Dem Vernehmen nach führt Van der Bellen im Hintergrund Gespräche – und lässt sich über den Stand der Dinge informieren.
„Spielraum ist eingeschränkt“
Wien – Kann Gernot Blümel (ÖVP) sein Amt als Finanzminister trotz der gegen ihn laufenden Ermittlungen ausüben? Georg Krakow, Experte für Korruptionsbekämpfung und früher Staatsanwalt, gibt auf die Frage der TT zwei Antworten. Die eine: „Ich glaube schon, dass der Gestaltungsspielraum eingeschränkt ist, insbesondere dann, wenn über einen Sachverhalt ermittelt wird, für den er indirekt zuständig ist (das Glücksspiel nämlich, Anm.).“
Nur weil die Staatsanwaltschaft gegen einen Politiker ermittle, müsse dieser aber nicht rücktrittsreif sein. Krakow verweist auf das „strenge Legalitätsprinzip“, dem die Justiz unterworfen ist. Das bedeutet, dass die Justiz tätig werden muss, wenn ihr ein Sachverhalt schlüssig zugetragen wird. Somit wäre es ein Leichtes, Politiker mit anonymen Anzeigen aus dem Amt zu drängen.
Krakow ist jetzt als Rechtsanwalt tätig und engagiert sich im Vorstand der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International. Der Fall Blümel ist das eine. Das andere sind für ihn Lücken im Parteiengesetz und dem Korruptionsstrafrecht, die zuletzt offenbar geworden sind.
Erstens nennt er die Notwendigkeit, bei den Spendenregeln auch parteinahe Vereine zu erfassen: „Solange diese Lücke besteht, geht das Geld halt an irgendeinen Verein, der formal mit der Partei nichts zu tun hat, ihr tatsächlich aber sehr nahesteht.“
Und welcher Verein gilt als parteinah? Der Experte: „Ich würde das an der Tätigkeit festmachen.“ Die Statuten eines Vereins allein gäben keine hinreichende Auskunft über die Parteinähe. Stellt sich noch die Frage, wer dann darüber entscheidet, ob ein Verein parteinah ist. Krakow würde diese Aufgabe dem Rechnungshof oder dem Parteientransparenzsenat übertragen.
Forderung zwei: Der Rechnungshof muss Einschau in die Parteikassen nehmen und diese damit wirklich prüfen können. Derzeit kann er sich nur auf Berichte von Wirtschaftsprüfern stützen.
Schließlich die dritte Forderung: Sie betrifft eine Lücke im Strafgesetzbuch, die sich in der Ibiza-Affäre zeigte. Amtsträger machen sich strafbar, wenn sie Vorteile versprechen. Wer aber – so wie Heinz-Christian Strache in Ibiza – erst Amtsträger werden will und Versprechen für die Zukunft macht, ist von dieser Strafdrohung nicht betroffen. (sabl)