Österreich

Mindeststudienleistung im Uni-Gesetz wird entschärft

(Symbolfoto)
© Thomas Boehm / TT

Statt der anfangs fixierten so genannten 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren sind 16 ECTS nötig. Vorgesehen war: Wer diese Punktezahl nicht schafft, soll an dieser Uni in diesem Fach für zehn Jahre gesperrt werden. Auch das wird geändert.

Wien – Die im Uni-Gesetz geplante Neuerung der Mindeststudienleistung für Studienanfänger wird entschärft. Statt der anfangs fixierten so genannten 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren sind 16 ECTS nötig. Vorgesehen war: Wer diese Punktezahl nicht schafft, soll an dieser Uni in diesem Fach für zehn Jahre gesperrt werden. Das ist kritisiert worden, auch von uniko-Präsidentin Sabine Seidler im TT-Interview. Die zehnjährige Sperre missfiel ihr: „Das ist zu lang. Zwei Jahre genügen.“ Nun kommt das, was sie begehrt hat – eine Sanktion von zwei Jahren.

Zudem gelten die Novitäten nicht schon im Oktober, sondern erst im Studienjahr 2022/23. Weitere Änderungen: Die Senate dürfen weiterhin bei der ersten Wiederbestellung der Rektoren mitbestimmen. Im Begutachtungsentwurf war dies den Uni-Räten vorbehalten. Anders als bisher soll es für die Wiederbestellung von Rektoren nicht einer Zweidrittelmehrheit im Senat und im Uni-Rat bedürfen, sondern je einer einfachen. Gelassen wird von der Altersbeschränkung von 70 Jahren für Rektoren. Die Amtszeit wird auf drei Perioden begrenzt. (kale)

📽️ Video | Universitätsgesetz: Neue Hürden für Studienanfänger

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