Gerichtssplitter

Tiroler Elternpaar vor Gericht: Quälen eigener Kinder nicht nachweisbar

Qualen in der Familie: Tochter sagte gegen Eltern aus.
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⚖️ Um bis zu drei Jahre Haft war es gestern am Landesgericht für ein Tiroler Elternpaar gegangen. Vorwurf: Quälen der eigenen drei Kinder. Aussagen der ältesten Tochter (17) hatten den Fall ins Rollen gebracht. Diese hatte vor Jugendwohlfahrt und Ermittlungsrichter Geschehnisse im Elternhaus drastisch geschildert. So habe der Vater der Mutter einen Lottoschein in Aussicht gestellt, wenn sie sich traue, die offene Schürfwunde der älteren Tochter mit Essig zu behandeln. Als sich die vierjährige Tochter in die Hose gemacht hatte, sollte der Vater ihr nicht nur Schläge auf den nackten Po versetzt, sondern das Mädchen auch noch an den Haaren unter die kalte Dusche gezerrt haben. Als Erniedrigung der Kinder war letztlich angeklagt, dass der Arbeiter das Vatertagsgeschenk der Kinder – ein Bild – an die Wand geworfen hätte. Vor Richter Andreas Mair gestand der 33-Jährige dann Emotionsausbrüche innerhalb der Familie ein. Bestritt aber zusammen mit der Frau jegliche Gewalt an den Kindern. Im Zweifel konnte dies nicht widerlegt werden. Waren die belastenden Aussagen doch letztlich zu wenig präzise. So differierten die Essigmengen beträchtlich. Bei den Schlägen auf den Po war einmal von Klapsen (gestand der Mann zu) und einmal von Schlägen die Rede. Verteidiger Zeno Agreiter gab zu bedenken, dass die ältere Tochter auch schon ihren Physiotherapeuten angezeigt hatte und sich offenbar vernachlässigt gefühlt hatte. Für Richter Mair letztlich wesentliche Widersprüche, auch wenn er die Eltern provokant fragte, was denn Haushaltsessig bei der Wundversorgung verloren hätte. Ein nicht rechtskräftiger Freispruch folgte.

⚖️ Knödel verkauft, Arbeitslosengeld bezogen. Dieser Sozialbetrug kam gestern am Landesgericht einen Unterländer so richtig teuer zu stehen. Über ein halbes Jahr hatte der 49-Jährige seine Vollzeitanstellung dem Arbeitsmarktservice nicht gemeldet und so 6113 Euro zu viel an Leistungen bezogen. Die Rechnung für schweren Betrug fiel für den Geständigen saftig aus: So kam zu zur Hälfte bedingten 960 Euro Geldstrafe auch noch der Verfall der ergaunerten 6113 Euro an die Republik. Genau diesen Überbezug muss der 49-Jährige aber natürlich auch wieder dem AMS zurückzahlen. (fell)

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