Bezirk Imst

Covid-Ausgangsbeschränkungen: Warten auf das Urteil des LVwG in Wenns

Gegen die BH Imst wurde von einem abgeführten Zuhörer Maßnahmenbeschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht erhoben.
© Paschinger

Wenns, Imst – In so mancher Tiroler Gemeindestube herrscht noch immer Unsicherheit, wie man während der Covid-Ausgangsbeschränkungen mit Zuhörern von Gemeinderatssitzungen nach 20 Uhr verfahren soll. Der Landtag hat inzwischen einen Entschließungsantrag nach Wien gerichtet, um klare Richtlinien zu erhalten. Eine Antwort liegt allerdings noch nicht vor, wie Christine Salcher von der Gemeindeabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung auf Anfrage der TT erklärt. Und so gilt nach wie vor die Empfehlung der Gemeindeabteilung, dass nur bei Punkten wie Budget oder Rechnungsabschluss interessierte Bürger nach 20 Uhr im Sitzungssaal bleiben dürfen. Allgemein sollten Gemeinderatssitzungen aber so angesetzt werden, dass sie bis 20 Uhr fertig sind.

Besonderes Interesse herrscht in dieser Frage an einem Vorfall in Wenns: Dort wurden die letzten beiden Sitzungen (entgegen früheren Gepflogenheiten) von BM Walter Schöpf auf 20 Uhr zurückverlegt. Ein Bürger wollte sich nicht des Saales verweisen lassen, BM Schöpf rief die Polizei. Nach Rücksprache mit dem Journaldienst der BH Imst „wurde ich abgeführt“, so der Betroffene, Werner Dobler. Mittlerweile hat er Maßnahmenbeschwerde gegen die BH Imst erhoben, die demnächst am Landesverwaltungsgericht verhandelt wird. Dobler ist überzeugt, dass ihm seitens der Behörde Unrecht widerfahren sei.

Vom Ausgang dieser Beschwerde macht der stellvertretende Bezirkshauptmann Andreas Nagele die Behandlung der Strafanzeige gegen Dobler abhängig. (pascal)

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