Von „A“ bis „G“: Lob und Kritik für neue Energielabel
Zwar könnten die neuen Kategorien „A“ bis „G“ besser unterschieden werden als die bisherigen „A+“-Klassifizierungen, sagt der europäische Verbraucherverband. Die Umstellung erfolge aber zu langsam.
Brüssel – Der europäische Verbraucherverband BEUC begrüßt die Einführung neuer EU-Energielabels als „Sieg für Verbraucher“, äußert aber auch Kritik. Zwar könnten die neuen Kategorien „A“ bis „G“ besser unterschieden werden als die bisherigen „A+“-Klassifizierungen. Die Umstellung erfolge aber zu langsam. So werden zu Beginn nur bestimmte Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen neu ausgezeichnet – andere Geräte wie Glühbirnen folgen deutlich später. „Dadurch kann es Verbrauchern passieren, dass sie sowohl alte als auch neue Kennzeichnungen sehen, was verwirrend sein kann“, so die Verbraucherschützer. Die Änderungen im Überblick:
1️⃣ Vom 1. März an müssen bestimmte Elektrogeräte mit den neuen Labels ausgezeichnet sein.
2️⃣ Die bisherige Skala bleibt bestehen, die Kategorien bekommen aber andere Namen – nun von „A“ bis „G“. Die EU-Kommission begründet die Reform damit, dass immer mehr energieeffiziente Produkte entwickelt würden, der Unterschied zwischen den Klassen „A++“ und „A+++“ für Verbraucher aber weniger ersichtlich sei.
3️⃣ Am grundlegenden Prinzip ändert sich nichts: Weiterhin soll es eine Farbskala von Dunkelgrün (sehr gut) bis Rot (sehr schlecht) geben, die eine schnelle Orientierung ermöglicht, wie energieeffizient ein Produkt ist. Je nach Produktkategorie gibt es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Bei Kühlschränken bemisst sich die Effizienz etwa daran, wie viel hineinpasst und ob sie ein Gefrierfach haben. Aber auch der Reparaturaufwand fließt mit ein.
4️⃣ Umrechnen kann man die Kategorien nicht einfach. Bisherige „A+++“-Geräte kommen unter anderem in Kategorie „C“. Die meisten Geräte der Spitzenklasse kommen in „D“ und einige schaffen sogar nur „E“. Die neue Klasse „A“ soll zunächst ganz leer bleiben, damit Hersteller einen Ansporn zur Innovation haben.
5️⃣ Konkret geht es zunächst um fünf Produktgruppen: Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, elektronische Displays und Leuchtmittel. Glühbirnen und andere Lichtquellen werden erst vom 1. September an neu ausgezeichnet. Verbraucherschützer kritisieren, dass die neuen Bezeichnungen für viele Geräte noch später kommen. Boiler und Heizgeräte etwa würden erst 2025 mit den dann nicht mehr ganz so neuen Kennzeichen versehen. (APA, TT)