Hausdurchsuchung beim MNS-Hersteller Hygiene Austria
Das Unternehmen weist den Vorwurf, Masken aus China umetikettiert und zu einem höheren ...
Anwalt erachtet Urteil zu Kitzbüheler Bergbahn-Streit als Gesetzesumgehung. Kritik an Finanzministerium.
Von Max Strozzi
Innsbruck – Das Urteil aus Liechtenstein, demzufolge die Bergbahn Kitzbühel die Namen der Personen hinter ihrem verschwiegenen Großaktionär Meleda nicht erfahren muss, sorgt mitunter für Kopfschütteln. Wie berichtet, wollte die Bergbahn im Sinne des Anti-Geldwäschegesetzes WiEReG die Eigentümer der Liechtensteiner Meleda mittels Klage herausfinden und sie entsprechend den Gesetzesvorgaben im Wirtschaftliche Eigentümer Register des Bundes eintragen. Vor Gericht blitzte die Bahn ab. Laut dem Urteil genügt es, wenn ersatzweise ein Meleda-Vorstand als wirtschaftlicher Eigentümer der Meleda bekannt gemacht wird. Damit bleiben aber die wahren Eigentümer und damit die tatsächlichen Großaktionäre der Bahn weiterhin verborgen.