Südtirol

Neue Management-Richtlinien: Südtirol erhöht Druck in Wolfs- und Bärsfrage

Bevor die Landesgesetze angewendet und Wölfe entnommen werden können, braucht es grünes Licht der Umweltbehörde ISPRA.
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Neue Management-Richtlinien sollen Entnahme von Wolf und Bär künftig ermöglichen.

Bozen – Gemeinsam mit dem Trentino hat das Land Südtirol neue Management-Richtlinien für Wolf und Bär erarbeitet. Diese wurden jetzt der staatlichen Umweltbehörde ISPRA vorgelegt, die nun ihr Gutachten dazu abgeben muss. Die Landesgesetze geben den Landeshauptleuten von Südtirol und dem Trentino die Befugnis, über Entnahme, Ergreifung und Tötung von Wolf und Bär zu verfügen – vorausgesetzt, dabei wird die EU-Habitat-Richtlinie eingehalten. Weitere Voraussetzung ist, dass keine anderen Lösungen sinnvoll sind und der Erhalt der Art nicht gefährdet ist. Ebenfalls obligatorisch ist eine Begutachtung durch die ISPRA.

Das Dokument zielt darauf ab, dass die entsprechenden Landesgesetze der beiden autonomen Provinzen angewendet werden, mit denen die von den europäischen Bestimmungen vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Bezug auf Wolf und Bär übernommen werden. „Wir benötigen das ISPRA-Gutachten, um die entsprechenden Landesgesetze anwenden zu können. Dieses wichtige Ziel wollen wir gemeinsam mit dem Trentino erreichen“, erklärt der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Tourismus, Arnold Schuler. Nur dann sei man in der Lage, die kleinteilige Landwirtschaft in den Berggebieten zu schützen und die Pflege der Landschaft zu garantieren. Diese sei durch die Präsenz von Großraubtieren in Gefahr.

Das ISPRA-Gutachten dient als wissenschaftliche Grundlage und dazu, einheitliche Schutzstandards auf dem gesamten Staatsgebiet zu garantieren. Jegliche Abweichung muss von der jeweiligen Landesverwaltung der staatlichen Umweltbehörde ISPRA gemeldet werden, die die Einhaltung der Richtlinien überprüft. In den Management-Richtlinien ist der Schutzstatus der Population beschrieben, es werden Schutz- und Management-Maßnahmen definiert sowie Angaben zum Umgang mit zutraulichen oder schädigenden Exemplaren gemacht. (TT)