Sanierungsarbeiten nach Felssturz in Ginzling dauern zwei Monate
Die Sanierungsarbeiten bis zur Verkehrsfreigabe der Straße werden voraussichtlich acht ...
Ein „Parksünder“ beschwerte sich über 24-Stunden-Kontrollen in der Bezirksstadt. Der Fall wanderte zum Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Landeck – Er habe nichts gegen eine Parkraumbewirtschaftung zu „normalen Zeiten“ einzuwenden, wie das in anderen Städten üblich sei. Das unterstreicht der Pkw-Zulassungsbesitzer Helmut Pintarelli aus Landeck. Aber: Die Stadt kassiere die höchsten Gebühren, und das rund um die Uhr – zunächst an allen sieben Tagen in der Woche, dann von Montag 0 Uhr bis Samstag 24 Uhr. Er selbst habe auch in der Osternacht (am 21. April 2019 um 2.53 Uhr) einen Strafzettel von der Stadtpolizei ausgefasst. Bezahlt hat er das Organmandat bis heute nicht. Vielmehr reichte Pintarelli eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) ein, auch wegen Unverhältnismäßigkeit der Verordnung.