Medien-Pläne der ÖVP sorgen für nächsten Disput in der Regierung
Grüne erteilen Plänen der Kanzlerpartei, die Pressefreiheit einzuschränken, eine Absage. Blümel muss zur Staatsanwaltschaft.
Von Michael Sprenger
Wien – Zuerst die wiederkehrenden Attacken auf die Justiz. Dann der Plan, die von der Kanzlerpartei so kritisierte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu zerschlagen oder neu aufzusetzen. Beides führte zu einem Disput mit der grünen Juniorpartnerin.
Doch damit nicht genug. Die ÖVP verfolgt nun Pläne, die einer Einschränkung der Pressefreiheit gleichkommen. Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren soll erschwert werden. Derzeit dürfen Anwälte Ermittlungsakten weitergeben, Medien dürfen (unter Einhaltung des Medienrechts) daraus zitieren. Die ÖVP will nun ein Verbot der „überschießenden Auswertung von privater und geschäftlicher Kommunikation“ durch die Staatsanwaltschaft erreichen. Es müsse im Sinn eines fairen Verfahrens Ziel einer unabhängigen Justiz sein, dass bei einem nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren alles getan werden müsse, um Leaks in den Medien zu vermeiden, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) stand in Hörweite – und befand, man müsse zwischen Beschuldigtenrechten und der Aufrechterhaltung der Pressefreiheit abwägen. Seine Klubobfrau Sigrid Maurer nannte dann das Kind beim Namen – und erteilte den ÖVP-Plänen eine Absage: „Einschränkungen der Pressefreiheit waren und sind nicht Gegenstand der Verhandlungen.“ Punkt.
Rechtsanwälte und Journalistengewerkschaft steigen auf die Barrikaden. „Die Freiheit der medialen Berichterstattung“ sei „ein wesentliches Element des demokratischen Rechtsstaates“, unterstrich Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff. SPÖ und NEOS nennen die Pläne der ÖVP demokratiepolitisch „brandgefährlich“ – und sehen darin ein „Blümel-Schutzprogramm“. Gemeint ist der ÖVP-Finanzminister. Er wird im Zusammenhang mit Ermittlungen rund um illegale Parteispenden als Beschuldigter geführt. Für politische Beobachter ist klar: Der Rundumschlag der ÖVP gegen Justiz und Presse liegt in dieser Causa begründet. Nach der Hausdurchsuchung beim Minister muss er morgen vor den Ermittlern aussagen. Blümel zeigt sich froh darüber: „Da habe ich die Gelegenheit, die falschen Vorwürfe auszuräumen.“
VfGH: Opposition skeptisch
Die türkis-grüne Vorlage für ein Informationsfreiheitsgesetz würde auch Änderungen für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen: Richter sollen ihre Meinung veröffentlichen dürfen, wenn sie damit bei der Abstimmung im Richterkollegium unterlegen sind.
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter lehnt die Änderung ab. Sie würde der Arbeitsweise des VfGH widersprechen, meint er.
Auch die Opposition ist skeptisch. Die SPÖ wollte so genannte „dissenting votes“ früher zulassen. Jetzt hingegen meint Verfassungssprecher Jörg Leichtfried: „Wenn man aber sieht, wie eine ehemals staatstragende Partei wie die ÖVP die Justiz attackiert, habe ich kein gutes Gefühl dabei.“ Ähnlich argumentiert das Johannes Margreiter (NEOS). Grundsätzlich sind die Bedenken von Harald Stefan (FPÖ): „Es sollte nach außen hin eine einheitliche Entscheidung des Gerichts geben.“
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verteidigt den Plan. Außer Österreich gebe es in Europa nur zwei Länder, die keine „dissenting opinion“ zulassen.