Gerichtssplitter

Tiroler Corona-Infizierte beim Spazieren im Wald ertappt: 960 Euro Geldstrafe

Dass die Pandemie für viele Mitbürger alles andere als erfreulich ist, zeigte gestern ein Prozess am Landesgericht wegen vorsätzlicher Gefäh...

Dass die Pandemie für viele Mitbürger alles andere als erfreulich ist, zeigte gestern ein Prozess am Landesgericht wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Angeklagt war eine Pensionistin, die im Dezember positiv auf Corona gestestet worden war. Eine triste familiäre Situation sowie unzureichende Wohnverhältnisse trieben die 61-Jährige trotz Absonderungsbescheids förmlich aus dem Haus. Sie wollte einen Spaziergang mit dem Sohn und ihrem Hund im Wald unternehmen.

Gesagt, getan. Ausgerechnet just zu diesem Zeitpunkt führte die Polizei für die Bezirkshauptmannschaft jedoch die Kontrolle auf Einhaltung der Corona-Maßnahmen durch und ertappte die Frau beim unerlaubten Ausflug. Richter Andreas Mair würdigte die Gesamtumstände: „Sie sind ja in den Wald und nicht in den Supermarkt gegangen!“ Eine Diversion war für Staatsanwältin Veronika Breithuber wegen der Außenwirkung aber dennoch ausgeschlossen. So ergingen 960 Euro Geldstrafe. Mair: „Weniger geht da nicht!“

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Eine Diversion auf zweijährige Bewährung erging indes über ein „Unterländer Original“. Der 64-Jährige hatte einer Hundehalterin im Zorn zugerufen, dass er „a Büchsn brauche, um sie zu erschießen“. Gemeint waren laut gestrigen Aussagen jedenfalls die Hunde. Milieubedingtes Verhalten für das Gericht. (fell)