Abschleppungen sind nicht immer rechtskonform
Wer niemanden behindert, darf ohne Lenkererhebung nicht so einfach abgeschleppt werden. Bei Autoabholung kann Zwangslage vorliegen.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Dass eine Autoabschleppung teuer kommt, ist bekannt. Nur wenige Autolenker wissen allerdings um den rechtlichen Rahmen der unfreiwilligen Abschleppung. Und da könnte laut einem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts (LG) im privaten Bereich bislang einiges im Argen gelegen haben.
Klar ist die Situation bei Fahrzeugen, die den Verkehr behindern, eine Gefahr darstellen oder beispielsweise in der Feuerwehrzone oder dem Behindertenparkplatz abgestellt wurden. Hier ordnet die Polizei oder ein Gemeindeorgan eine Entfernung an. Wer hingegen nur Privatrechte stört, darf nicht so einfach abgeschleppt werden.
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