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Ampasser Gemeinderat: Verbot von Aufnahmen ist nicht zulässig

Per Diktiergerät darf bei Gemeinderatssitzungen jedermann für den privaten Gebrauch aufnehmen.
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Ampasser Gemeinderat kann Tonaufzeichnungen nicht per Geschäftsordnung untersagen, stellt das Land klar. FPÖ und Liste Fritz fordern gesetzliche Präzisierungen.

Ampass – Der Beschluss des Ampasser Gemeinderats, Mandataren wie Zuhörern eigenständige Tonaufnahmen bei Sitzungen per Änderung der Geschäftsordnung zu untersagen, war rechtswidrig. Dieses klare Ergebnis brachte nun eine – über Ampass hinaus mit Spannung erwartet­e – Verordnungsprüfung der Abteilung Gemeinden beim Land Tirol.

Die entsprechende Bestimmung sei „mangels gesetzlicher Grundlage“ umgehend wieder aufzuheben, fordert das Land, denn die Geschäftsordnung des Gemeinderates sei eine reine Durchführungsverordnung zur Tiroler Gemeindeordnung (TGO), könne diese nur präzisieren, aber nicht einschränken. Und laut § 36 Abs. 1 TGO sei eben jedermann berechtigt, sich bei Gemeinderatssitzungen „Aufzeichnungen“ zu machen.

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