Nach Messerattacke auf Chef in Kärnten muss Mann in Haft

Weil er mit einem Steakmesser auf seinen Chef eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt hat, ist am Montag ein 54-jähriger Slowene am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte versuchten Mord angeklagt, die Geschworenen sahen dann einen Notwehrexzess - das Überschreiten der an sich zulässigen Notwehr bzw. Nothilfe - und grob fahrlässige Körperverletzung gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zur Tat war es im März 2020 gekommen. In der Pizzeria, in welcher der Angeklagte als Koch arbeitete, war entgegen der damaligen Corona-Bestimmungen gefeiert worden. Im Laufe des Abends kam es zu mehreren verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Pizzabäcker, der ausstehenden Lohn eingefordert haben will, und seinem Chef, der sich unter anderem über die Kochkünste des Angestellten lustig machte.

Völlig eskaliert war die Situation dann vor dem Personalhaus, in dem der Pizzabäcker wohnte. Das Opfer und sein Bruder wollten den Slowenen aus seiner Personalwohnung werfen. Während der Bruder Gegenstände des Angeklagten aus der Wohnung warf, blieb das Opfer im Freien beim Pizzabäcker, es gab wieder eine Rangelei und gegenseitige Beschimpfungen. Wie die Rangelei ablief, blieb bis zum Schluss ungeklärt - fest steht nur, dass der Angestellte mit einem Steakmesser zwei Mal auf den Kopf und ein Mal auf den Nacken seines Kontrahenten einstach. Und zwar so heftig, dass die Spitze des Messers abbrach und im Kopf des Mannes stecken blieb. „Alle drei Stiche wären geeignet gewesen, den Tod herbeizuführen“, erklärte Staatsanwältin Doris Kügler.

Wie der Angeklagte vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer betonte, habe er in Notwehr gehandelt. Sein Chef habe das Messer zuerst in der Hand gehabt, er habe es ihm aus der Hand gerissen und habe sich gewehrt. An die wuchtigen Stiche gegen ihn könne er sich nicht erinnern. Wie seine Verteidigerin Maja Ranc in ihrem Plädoyer sagte, sei ihr Mandant in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen: „Er hat reagiert, als eine unmittelbare Bedrohung gegen sein Leben stattfand.“ Wenn er seinem Kontrahenten nicht das Messer entrissen hätte, wäre er selbst niedergestochen worden.

Die Geschworenen beantworteten die Frage, ob es sich bei der Tat um einen versuchten Mord gehandelt hatte, einstimmig mit ja. Allerdings stellten sie auch einen sogenannten „Notwehrexzess“ fest - der 54-Jährige habe eine Notwehraktion gesetzt, dabei aber überschießend gehandelt, weshalb er schließlich wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen wurde.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab.

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