EU-Kommission sieht Pläne für Bundesstaatsanwalt positiv

Die EU-Kommission hat sich anlässlich der Justiz-Debatte zu Österreich geäußert. „Wie in unserem Rechtsstaatlichkeitsbericht erwähnt, gibt es einige Bedenken hinsichtlich des bestehenden Systems“, teilte ein Sprecher der EU-Behörde mit Blick auf die Staatsanwaltschaft am Montag auf APA-Anfrage mit. Pläne zur Bundesstaatsanwaltschaft nehme man „wohlwollend zur Kenntnis und werde die Entwicklungen bei den Vorbereitungen für den kommenden Bericht verfolgen“.

„Wir kommentieren keine Ankündigungen oder Entwürfe“, betonte der Sprecher weiter. Generell sei es aber für die Mitgliedstaaten „wichtig, den Schutz der Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten“ wie etwa die im EU-Recht verankerte Unschuldsvermutung zu gewährleisten „und gleichzeitig das richtige Gleichgewicht mit dem Recht der Bürger zu finden, über Fälle von allgemeinem Interesse informiert zu werden“.

„Ganz allgemein“, heißt es in der Mitteilung weiter, „beobachten wir die Situation in allen Mitgliedstaaten im Rahmen des Rechtsstaatsmechanismus“. Der nächste Bericht dazu sei in Arbeit.

Die EU-Behörde in Brüssel hatte im vergangenen Herbst ihren Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 veröffentlicht. Darin stellte sie Österreich zwar ein gutes Zeugnis aus, verwies aber gleichzeitig auch auf ein paar Mängel im Justizsystem, wie das Weisungsrecht. Konkret äußerte die EU-Kommission unter anderem Bedenken hinsichtlich „der Bestellung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte sowie des Rechts des Justizministers, Staatsanwälte in Einzelfällen zu unterweisen“. Die „Schlüsselrolle“ der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die mit „begrenzten Ressourcen“ und „umfassenden Berichtspflichten“ konfrontiert sei, hob die EU-Behörde ebenfalls hervor.

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