Freispruch für Gemeinderat Depaoli im zweiten Durchgang
Gott sei Dank liegt des Multikulti-Klumpert da drein (im Inn; Anm.)!“ Wegen dieser und ähnlicher Aussagen in einem Video musste sich der Innsbrucker Gemeinderat Gerald Depaoli am Mittwoch zum zweiten Mal am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Der Staatsanwalt warf ihm „Gutheißen einer schweren Sachbeschädigung“ vor, zumal es sich beim „Multikulti-Klumpert“ um eine Pappmaché-Skulptur des Künstlers Chris Moser handelte. Beim ersten Prozess im Mai 2020 wurde Depaoli zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht erklärte die Entscheidung allerdings für nichtig, weil ein Gutachten zum künstlerischen Wert der Skulptur nicht eingeholt worden war.
So kam es, dass die Verhandlung gestern wiederholt werden musste. Diesmal kam auch eine Kunstsachverständige zu Wort. Und die räumte ein, dass sie die Figur, die einen Bettler am Galgen darstellte, selbst nicht mit Sicherheit als Kunstwerk erkannt hätte. „Für einen Laien wie Depaoli war sicher nicht ersichtlich, dass es sich um ein Kunstwerk handelte.“ Die Neuauflage des Verfahrens endete diesmal mit einem Freispruch, der noch nicht rechtskräftig ist. (tom)