ÖVP-Strategen schlossen in Ausschuss Käuflichkeit aus

Zwei maßgebliche ÖVP-Strategen im Wahlkampf haben am Mittwoch im Ibiza-Untersuchungsausschuss jedwede Käuflichkeit ausgeschlossen. Sowohl Stefan Steiner, einer der engsten Berater von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), als auch der nunmehrige Generalsekretär Axel Melchior bestritten, jemals Gegenleistungen für Spenden geboten zu haben. Beide Auskunftspersonen sollen maßgeblich in das „Projekt Ballhausplatz“, also der ÖVP-Wahlkampf-Strategie 2017, involviert gewesen sein.

Beinahe den ganzen Tag war zuerst Steiner am Wort, was nicht seiner Auskunftsfreudigkeit geschuldet war, sondern etlichen Geschäftsordnungsdebatten. Der Kurz-Berater verweigerte nämlich nicht selten die Auskunft. Der Grund: Fragen zu seiner Tätigkeit berührten den privaten Bereich des selbstständigen Unternehmers, der den Kanzler berät und dafür von der ÖVP bezahlt wird.

Zumindest zu Beginn der fast fünfstündigen Befragung gab Steiner zumindest ein paar Auskünfte. Beim „Projekt Ballhausplatz“ handle es sich um eine „Schöpfung der Medien“, meinte er. Auch eine „Spendenrallye“ habe es nie gegeben. Auch könne er Gegenleistungen für Gesetze oder Posten „ausschließen“.

Den Vorwurf der politischen Leistungen für Spenden bestritt auch Melchior, der im Wahlkampf noch Bundesgeschäftsführer seiner Partei und damit für die Organisation und Kampagnen zuständig war. „Unsere Politik war, ist und wird nie käuflich sein“, sagte er über die ÖVP. Und: „Jede Spende, die wir erhalten haben, finden Sie in den Rechenschaftsberichten.“ Auch für die PremiQaMed, die 2017 gespendet hatte, habe es keine Gegenleistung gegeben.

Vor der Sitzung beklagten die Fraktionsführer, dass die SMS zwischen Kurz und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache noch immer nicht geliefert wurden. Auch die angebliche Klassifizierung der schon überfälligen Chats sorgte weiter für Unmut. Am Mittwoch durchgesickerte Details über die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) regten wiederum Hafenecker auf. Laut „Standard“ soll Blümels Notebook zuerst von den Ermittlern nicht aufgefunden worden sein, da die Ehefrau des Beschuldigten diesen zu einem Spaziergang mitgenommen hatte. Das Gerät wurde von einem Mitarbeiter Blümels schließlich zurückgebracht. Hafenecker kündigte eine Anzeige wegen Beweismittelunterdrückung an.

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