Corona-Infizierter Arzt behandelte Patienten in Salzburg

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat am Donnerstag einen Antrag auf Verhängung der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr gegen einen mit dem Coronavirus infizierten Arzt aus dem Pongau beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Der Mediziner ist am Mittwoch im Gasteinertal festgenommen worden, weil er die Quarantäneanordnung der Behörde zweimal ignoriert habe. Er habe noch einen Patienten in seiner Ordination behandelt und sei am nächsten Tag erneut in die Ordination gekommen.

Die Festnahme des Arztes hatte die Staatsanwaltschaft wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ angeordnet. Er wurde gestern in die Justizanstalt Salzburg eingeliefert. „Wir haben heute Vormittag die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, am Donnerstag auf APA-Anfrage. Aufgrund des sorglosen Verhaltens des Mannes sei als Haftgrund eine Tatbegehungsgefahr geltend gemacht worden.

Besonders als Arzt müssten dem Mann die Hygienebedingungen bekannt sein, diese zu missachten, sei besorgniserregend, erklärte die Sprecherin. Er habe nicht nur an dem Tag, an dem er erfahren habe, dass er positiv auf das Virus getestet worden sei, die Patientenbehandlung nicht sofort abgebrochen. Auch am darauffolgenden Tag sei er in der Ordination gewesen und habe einen Mitarbeiter und Ordinationspartner einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt. Eine Haft- und Rechtschutzrichterin muss nun innerhalb von 48 Stunden ab der Einlieferung des Beschuldigten in die Justizanstalt Salzburg eine Entscheidung darüber treffen, ob nun eine U-Haft verhängt wird oder nicht.

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