3600 Euro Strafe für Autofahrt während der Quarantäne
Mir ist am letzten Tag meiner Quaräntäne mit den zwei kleinen Kindern in der 75-Quadratmeter-Wohnung die Decke auf den Kopf gefallen.“ So rechtfertigte ein Deutscher aus dem Zillertal am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht seine verbotene Spritztour mit dem Auto. Die Staatsanwältin wertete die Fahrt allerdings als „vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Zumal der 32-Jährige wegen einer Covid-Infektion in Quarantäne geschickt worden war. Aufgeflogen ist die Spritztour durch einen Unfall. „Deutsche Skigäste haben mein Auto gerammt“, erzählte der Angeklagte. Er habe selbst die Polizei gerufen. Bei der Unfallaufnahme durch die Beamten ist die verbotene Autofahrt dann auch aufgeflogen. Der Anwalt des Deutschen schlug eine Diversion vor, die Staatsanwältin lehnte aus „generalpräventiven Gründen“ ab. Das nicht rechtskräftige Urteil: 3600 Euro, die Hälfte bedingt.
Er sei nur Konsument, aber kein Dealer, wies ein Ungar (28) die Anschuldigungen des Staatsanwalts zurück. Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, einen Landsmann mit dem Schmuggel von einem halben Kilo Amphetamin beauftragt und das Suchtgift dann verkauft zu haben. Allerdings flog der Schmugler auf. Gegenüber der Polizei gab der Ungar an, die Drogen seien für den jetzigen Angeklagten bestimmt gewesen. Vor Gericht machte der Zeuge allerdings einen Rückzieher. Er habe das nie gesagt, der Dolmetscher müsse falsch übersetzt haben. Jetzt soll der Dolmetscher seine Ungarisch-Kenntnisse vor Gericht beweisen. Die Verhandlung wurde vertagt. (tom)