Finanzministerium muss Ibiza-Ausschuss E-Mails liefern
Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und FPÖ waren mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen unvollständiger Aktenlieferungen aus dem Finanzministerium erfolgreich. Wie der VfGH in seinem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis festhält, müssen die von der Opposition begehrten Daten nun vorgelegt werden. Dabei geht es unter anderem um E-Mails des heutigen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid.
Die Fraktionen wollten unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) haben.
Die Begründung des VfGH: Alle Organe des Bundes sind verpflichtet, einem Untersuchungsausschuss auf Verlangen ihre Akten und Unterlagen im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung vorzulegen. Sollte das Finanzministerium der Meinung sein, dass betreffende Akten oder Unterlagen für die Untersuchung „nicht einmal abstrakt relevant sein können“, dann müsste dies gegenüber dem U-Ausschuss „im Einzelnen begründet“ werden, so der VfGH in seinem Erkenntnis. Dieser Begründungspflicht ist der Finanzminister dem U-Ausschuss gegenüber laut VfGH jedoch nicht nachgekommen.
Für SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer ist die Entscheidung des VfGH „richtungsweisend“. Damit seien die „Vertuscher in der Regierung“ in die Schranken gewiesen worden. Blümel müsse nun die „bisher rechtswidrig zurückgehaltenen Akten und Unterlagen“ liefern. Die VfGH-Entscheidung werde es auch für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) „sehr schwer machen, weiter dem Parlament die dem U-Ausschuss zu Recht zustehenden Akten und Unterlagen zu verweigern“, so Krainer.
Die Entscheidung des VfGH zeige, dass die ÖVP die Aufklärung nur bremsen, aber nicht stoppen könne, so NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper. Im Sinne der Steuerzahler wäre, „würde die ÖVP endlich einsehen, dass ihre Vertuschungsversuche spätestens beim Verfassungsgerichtshof ein Ende finden“.
Es ist nicht die erste erfolgreiche Beschwerde der Oppositionsparteien beim Verfassungsgericht in diesem Zusammenhang. Auch die vollständige Vorlage des Ibiza-Videos haben SPÖ, NEOS und FPÖ (gemeinsam mit den Grünen) durch den Gang zu den Höchstrichtern durchgesetzt.