Tiroler Bankangestellte zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Letzten April hätte eine 45-Jährige das 20-jährige Firmenjubiläum bei einem Bankinstitut in Innsbruck gehabt. Hätte. Denn bereits 2017 war die Frau fristlos entlassen worden, nachdem in der Bank Ungereimtheiten aufgefallen waren, während sich die Angestellte in psychiatrischer Behandlung befand.
Über Jahre hatte sich die Frau hinaufgearbeitet, bis sie die Karriereleiter zu den solventen Privatkunden erklimmen konnte. Die Ausbildung der Frau hielt mit der Position jedoch nicht stand. Druck und Überforderung begleiteten so über Jahre ihr Tun – und die Angst vor Fehlern und dem Verlust von Kunden. Wohl deshalb fing die Frau damit an, ihren Kunden Zinsen zu versprechen, die vom Institut niemals gedeckt waren. Zwei statt 0,2 Prozent wurden da am Sparbuch handschriftlich vermerkt. Das konnte nicht gutgehen. Und so wurden die Zinsdifferenzen bei vielen Kunden mit Baranweisungen als Zinsausgleich aufgefettet. Zeitgleich war es bei älteren oder weit entfernt lebenden Kunden der Frau aber auch zu Auszahlungen von deren Konten gekommen. An Aufträge dafür konnte sich niemand erinnern.
Der Version der gestern am Landesgericht wegen Untreue und gewerbsmäßig schweren Betruges (bis zehn Jahre Haft Strafandrohung) Angeklagten, dass sie die Gelder als persönlichen Service in Cafés und Restaurants ohne Quittung übergeben hätte, schenkte der Schöffensenat unter Richter Norbert Hofer keinen Glauben. Und dies, obwohl Verteidiger Thomas Praxmarer betonte, dass 26 von 51 Fakten von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden seien und man sich in der Mandantin auch schon 26-mal geirrt habe. Umsonst. Trotzdem blieb für den Senat ein Schaden von 1,012 Millionen Euro. Dafür ergingen nicht rechtskräftig viereinhalb Jahre Haft, 776.000 Euro verfallen an die Republik. Richter Hofer: „Alles sprach leider gegen Sie!“ (fell)