Kurz-Strache-SMS im U-Ausschuss doch nicht „geheim“

Die dem Ibiza-U-Ausschuss am Mittwoch übermittelten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sind doch nicht ganz „geheim“. Das Justizministerium hat die Geheimhaltungsstufe von 3 auf 1 zurückgenommen: Damit sind die Chats als „eingeschränkt“ klassifiziert und können - ausgenommen nur heikle Teile - auch in öffentlicher Sitzung besprochen werden.

Der Meinung, dass die Chats mit Stufe 3 zu klassifizieren wären, waren sowohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch die Oberstaatsanwaltschaft, teilte das Justizministerium Freitagnachmittag in einer Aussendung mit. Aber „aufgrund eines Versehens der übermittelnden Behörde“ sei „bedauerlicherweise“ die nötige Bekanntgabe der Gründe für Klassifizierung unterblieben. Also habe die Sektion V (Einzelstrafsachen) selbst eine Sichtung durchgeführt.

„Diese Prüfung führte zum Ergebnis, dass die Preisgabe der in den Unterlagen enthaltenen Informationen nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz nicht die Gefahr einer Schädigung der im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen schaffen würde“, berichtete Ministeriums-Sprecherin Christina Ratz. Daher habe man die Unterlagen mit Stufe 1 („eingeschränkt“) eingestuft. Die Chats seien dem Parlament Freitagnachmittag vorgelegt worden. Die Opposition hatte die Einstufung der Kurz-Strache-SMS als „geheim“ scharf kritisiert.

Für U-Ausschüssen zur Verfügung gestellte Unterlagen gibt es vier Geheimhaltungsstufen. Werden sie als „eingeschränkt“ klassifiziert, kann darüber auf Beschluss des U-Ausschuss-Vorsitzenden mit dem Verfahrensrichter trotzdem in der öffentlichen Sitzung gesprochen werden - nur heikle Teile müssen ausgespart werden. Die anderen Informationen in der Unterlage unterliegen keiner Geheimhaltungspflicht. Stufe 2 „vertraulich“ gilt für ein Dokument, wenn bei dessen Veröffentlichung die Gefahr einer Schädigung von Interessen besteht. Als „geheim“ auf Stufe 3 sind Unterlagen klassifiziert, wenn eine „erhebliche Schädigung“ von Interessen droht, etwa eine Bedrohung von Menschenleben. Die höchste Stufe „streng geheim“ wird vergeben, wenn bei Veröffentlichung eine schwere Schädigung von öffentlichen Interessen droht, etwa der unmittelbare Verlust zahlreicher Menschenleben oder die langfristige Schädigung der österreichischen Wirtschaft.

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