Etwas weniger Pflegegeldbezieher im Jahresvergleich
Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im Jänner 2021 im Jahresvergleich leicht gesunken. Zuletzt (Stand Jänner 2021) erhielten 461.668 Personen die Geldleistung, wie aus den aktuellsten Daten des Sozialministeriums hervorgeht. Das bedeutet einen Rückgang um 1,6 Prozent gegenüber Jänner 2020 (469.328 Bezieher). Im Vergleich zum Vormonat November gab es ein Minus um 1.152 Personen (-0,25 Prozent).
Die Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe änderte sich wenig. So entfielen im vergangenen Dezember 28,2 Prozent auf Stufe 1, 21,4 Prozent auf Stufe 2, 18,5 Prozent auf Stufe 3, 14,6 Prozent auf Stufe 4, 11,1 Prozent auf Stufe 5, 4,3 Prozent auf Stufe 6 und knapp zwei Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.
Von den 461.668 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 289.009 Frauen (62,6 Prozent) und 172.659 Männer (37,4 Prozent) befanden sich im Jänner unter den Betroffenen. Im Jahresdurchschnitt 2020 bezogen pro Monat etwas mehr Personen Pflegegeld als im Jänner 2021, nämlich 467.136 (im Schnitt pro Monat).
Das Pflegegeld wurde mit Jahreswechsel routinegemäß angehoben - und zwar um 1,5 Prozent. Diese Erhöhung bedeutet etwa für die Pflegegeldbezieher in Stufe eins nun monatlich 162,5 Euro (statt zuvor 160,10 Euro). In Stufe sieben gibt es seit Jänner 1.745,10 Euro (statt zuvor 1.719,30).
Anzahl der Pflegegeld-Bezieher(seit dessen Einführung 1993)*:
1/1993 - 230.344
1/1994 - 233.952
1/1995 - 242.097
1/1996 - 246.013
1/1997 - 258.391
1/1998 - 257.261
1/1999 - 261.221
1/2000 - 266.052
1/2001 - 271.457
1/2002 - 276.411
1/2003 - 282.220
1/2004 - 283.293
1/2005 - 296.210
1/2006 - 311.357
1/2007 - 322.907
1/2008 - 330.184
1/2009 - 345.543
1/2010 - 355.338
1/2011 - 359.521
1/2012 - 431.914
1/2013 - 432.248
1/2014 - 451.461**
1/2015 - 457.821
1/2016 - 452.828
1/2017 - 456.103
1/2018 - 458.636
1/2019 - 454.952
1/2020 - 469.328
1/2021 - 461.668
* 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu 70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012 vereinheitlicht)
**2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug daher ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine Monatserhebung umgestellt
Quelle: Sozialministerium
Pflegegeld und Stundenbedarf:
Euro: Pflegebedarf (mindestens):
Stufe 1: 162,5 65 Stunden
Stufe 2: 299,60 95 Stunden
Stufe 3: 466,80 120 Stunden
Stufe 4: 700,10 160 Stunden
Stufe 5: 951,00 180 Stunden *
Stufe 6: 1.327,90 180 Stunden *
Stufe 7: 1.745,10 180 Stunden *
*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:
Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist erforderlich.
Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig.
Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder gleich zu achtender Zustand.