Lebenslange Haft nach Mord an Dornbirner Beamten bestätigt
Nach dem Mord an einem Beamten bestätigte das Oberlandesgericht das Ersturteil.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – Es bleibt dabei: Zwei Jahre nach dem Mord an einem Vorarlberger Beamten hat das Oberlandesgericht das Ersturteil – lebenslange Haft für Soner Ö. – bestätigt. Der 36-jährige Beschuldigte reagierte gelassen auf die Entscheidung.
Es war im Februar 2019, als die Gewalttat in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn für Entsetzen sorgte. Damals suchte Soner Ö. den 49-jährigen Leiter des Sozialamtes in dessen Büro auf. Versteckt zwischen den Papieren hatte der 36-Jährige ein Messer bei sich, mit dem er auf den Beamten losging. Obwohl schon der erste Stich in die Aorta tödlich war, trat und stach der betrunkene und unter dem Einfluss von Medikamenten stehende Asylwerber aus der Türkei weiter auf den sterbenden Mann ein.
Im Jänner 2020 wurde Soner Ö. vom Schwurgericht in Feldkirch zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen gingen davon aus, dass der Amtsleiter aus Rache sterben musste. Denn Opfer und Täter kannten sich bereits seit über 20 Jahren. Es war der Amtsleiter und frührere Fremdenpolizist, der den mehrfach vorbestraften Kurden 2009 mit einem Aufenthaltsverbot belegte. Doch zehn Jahre später kehrte der in Vorarlberg aufgewachsene Österreicher als Asylwerber in seine frühere Heimat zurück. Als der Kurde in der Bezirkshauptmannschaft die Grundsicherung beantragte, traf er wieder auf den Beamten, den er für sein missglücktes Leben verantwortlich machte. Zwei Wochen später fühlte sich O. nach zahlreichen Behördengängen so genarrt, dass er mit dem Messer den Amtsleiter aufsuchte. Damit war das Schicksal des 49-Jährigen besiegelt.
Beim Geschworenenprozess vor einem Jahr bestritt der Angeklagte die Tötungsabsicht. Er habe den Beamten nur verletzen wollen. Der Richter sah das anders und sprach von einem heimtückischen, rachsüchtigen und äußerst grausamen Mord.
Dem widersprach Ludwig Weh, Anwalt des Angeklagten, bei der Berufungsverhandlung in Innsbruck und plädierte für ein milderes Strafmaß. Ohne Erfolg – nach kurzer Beratung bestätigte der Richtersenat das Ersturteil. So sei es durchaus heimtückisch gewesen, das Messer in den Papieren zu verstecken. Grausam war, dass „der Angeklagte dem Opfer Schmerzstiche zufügte, als es noch ein bis zwei Minuten lebte“, begründete Richter Ernst Werus die Entscheidung des Senats. Und auch Rachsucht war im Spiel, zumal der Angeklagte nach eigenen Aussagen immer wieder den Beamten für den unglücklichen Verlauf seines Lebens verantwortlich gemacht habe.