Ernst August bekannte sich in Prozess in Wels nicht schuldig
Im Landesgericht Wels hat am Dienstag unter enormem Medieninteresse aus dem In- und Ausland der Prozess gegen Prinz Ernst August von Hannover begonnen. Ihm wird vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Der Welfenprinz bekannte sich nicht schuldig.
Dennoch meinte der 67-Jährige, der von seinen beiden Verteidigern Malte Berlin und Otto Dietrich sowie mehreren Mitarbeitern begleitet durch einen Seiteneingang in den Gerichtssaal kam: „Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen, bedauere das Geschehene und bin bereit für die Schäden aufzukommen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt.“ Der Welfenprinz kündigte an, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Richterin festgehalten, dass sie ihn mit Herr Hannover anreden werde, weil „es in Österreich ein Adelsaufhebungsgesetz gibt“. Damit zeigt sich Ernst August einverstanden, zumal er ankündigte, als Risikopatient den Gerichtssaal nach der Ausführung des psychiatrischen Gutachtens, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, wieder zu verlassen.
In der Nacht auf den 15. Juli 2020 kam es zu einem Polizeieinsatz in seinem Jagdhaus in Grünau, bei dem er sich heftig gewehrt und einen Beamten verletzt haben soll. Zudem beleidigte er laut Staatsanwaltschaft massiv Beamte und drohte „mit der Hinrichtung ihrer Familien“. Danach habe er einen Messerschleifer ergriffen, der ihm jedoch abgenommen werden konnte. Mit Handfesseln sei er schließlich abgeführt und in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Vöcklabruck gebracht worden. Ernst August wiederum behauptete, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach wie vor anhängig.
Zum nächsten Zwischenfall kam es am 20. Juli. Diesmal soll Ernst August eine Polizistin mit einem Baseballschläger gefährlich bedroht haben. Mit einem Taxi war der Welfenprinz zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen, um - nach den Vorfällen einige Tage zuvor - Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Er traf aber niemanden an. Am Rückweg stieß er auf zwei Polizistinnen. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer von ihnen verbal Gewalt angedroht - neben ihm lag ein Baseballschläger. So soll er laut Anklagebehörde gemeint haben, der Beamtin mit dem Schläger „eins über die Rübe“ zu ziehen und ihr „die Fresse einzuschlagen“.
Am 7. September um 3.00 Uhr kam es erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster mit einem Verkehrszeichen eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Laut Strafantrag habe er versucht, das Paar samt seiner Tochter zum Verlassen des Gebäudes zu nötigen. Wenn sie nicht „bis 9 Uhr verschwunden“ seien, werde er einen „Schlägertrupp“ schicken. Bei diesem Vorfall wurde er sogar festgenommen - und zwei Tage später gegen nicht näher genannte „gelindere Mittel“ wieder enthaftet.
Bevor die Verteidigung ihre Sicht der Ereignisse darstellte, erklärte sie vorweg: „Unser Mandant ist keine Person des öffentlichen Interesses, auch wenn der Boulevard das gerne so sehen möchte.“ Er bereue die Vorfälle und „entschuldigt sich bei allen, denen er Unrecht getan hat. Es sei ohne Absicht geschehen“. Seit den Vorfällen habe sich Ernst August einer Behandlung unterzogen und sich „wohl verhalten“. Im Sommer des Vorjahres habe er sich in einer „Ausnahmesituation“ befunden, weil er „über Jahre isoliert und vom eigenen Sohn hintergangen wurde“. Das Verhalten erklärten die Anwälte damit, dass er von seinem Zahnarzt starke Schmerzmittel erhalten habe. Weiter übten die Anwälte Kritik daran, dass Blut- und Harnproben nicht aufgehoben worden seien, denn die Richtigkeit der Werte zogen sie in „Zweifel“.
Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Richterin und Anklagebehörde haben sich gegen eine Diversion ausgesprochen. Ob es am ersten Tag bereits ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Mehr als zehn Zeugen sind geladen.