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Kontrollore gegen illegale Skilehrer und Bergsportführer in Tirol

In Tirol dürfen nur qualifizierte und bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Skilehrerverband registrierte Personen als Skilehrer oder Bergsportführer tätig sein. Den illegalen Guides drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3000 Euro.
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