Noch kein Starttermin für neuen Verfassungsschutz

Das Innenministerium hat Freitagnachmittag den Entwurf für die Reform des Verfassungsschutzes vorgelegt. Das skandalgebeutelte BVT wird damit neu strukturiert und erhält einen neuen Namen. In der „Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst“ (DSN) sollen polizeiliche Ermittlungen und geheime Nachrichtenbeschaffung getrennt werden. Für eine neue Kontrollkommission braucht die Koalition die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Kosten und Inkrafttreten lässt der Entwurf aber offen.

Die Begutachtung des Gesetzesvorhabens läuft bis 7. Mai (also sechs Wochen). Unklar ist vorerst noch, welche Mehrkosten die Reform verursachen wird. Die bei Begutachtungsentwürfen eigentlich übliche Wirkungsorientierte Folgenabschätzung liegt nämlich noch nicht vor. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, hatte vorige Woche die Zahl von 300 neuen Dienstposten genannt. Außerdem müssen sich alle Beschäftigten des aktuellen „Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ (BVT) für den Wechsel in die neue Direktion neu bewerben. Auch wann das neue Amt operativ werden soll, ist unklar. Das Datum des Inkrafttretens wird im Entwurf offen gelassen („tritt mit xx. xx 20xx in Kraft“).

Geleitet werden soll das neue Amt von einem Direktor, dem zwei Stellvertreter zur Seite stehen: einer für den (polizeilichen) Staatsschutz und ein zweiter für den Nachrichtendienst. Letzterer soll sich um die „Gewinnung und Analyse von Informationen“ sowie die „erweiterte Gefahrenerforschung“ kümmern. In den Bundesländern sollen sich die den Landespolizeidirektionen unterstehenden bisherigen Landesämter für Verfassungsschutz künftig auf den Staatsschutz konzentrieren. Für den Nachrichtendienst kündigte Ruf vorige Woche Außenstellen in einigen Bundesländern an. Das Hauptquartier soll in die Meidlinger Kaserne übersiedeln.

Neu eingerichtet werden soll eine Kontrollkommission im Innenministerium. Deren Mitglieder sollen vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit für die Dauer von zehn Jahren bestellt werden. Weil dafür eine Verfassungsbestimmung vorgesehen ist, brauchen ÖVP und Grüne für den Beschluss der Reform in diesem Punkt eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ.

Gesetzlich geregelt wird, dass aktive Regierungsmitglieder und Abgeordnete keine Führungsfunktionen in der DSN übernehmen können und auch in den ersten drei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nicht als Direktor oder Stellvertreter infrage kommen. Neu geregelt werden auch „Fallkonferenzen“ mit Organisationen im Bereich Extremismusprävention, Deradikalisierung oder sozialer Integration. Weiterhin möglich sein soll auch die „Gefährderansprache“ inklusive der Möglichkeit, Verdächtigen die regelmäßige Meldung bei den Behörden vorzuschreiben.

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