„Freizeit“-Quarantäne wird in den Osterferien in Tirol scharf kontrolliert
Alle Besitzer von Zweit- und Freizeitwohnsitzen, die ihren Osterurlaub in Tirol verbringen, werden kontrolliert.
Von Peter Nindler
Innsbruck – Nicht nur Bayern hat derzeit strenge Quarantänebestimmungen für Tiroler, sondern auch Österreich. Wenngleich diese nicht so strikt sind: Wer bis 31. Mai nach Tirol einreist, muss sich grundsätzlich einer verpflichtenden, zehntägigen Quarantäne nach Einreise unterziehen, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigentest beendet werden kann. Zuletzt hat es während der Weihnachtsfeiertage Diskussionen darüber gegeben, weil sich in Tirol trotz der Reisebeschränkungen doch sehr viele Gäste aufgehalten haben. Das ist vor allem auf die Besitzer von Freizeitwohnsitzen zurückzuführen.
In Tirol gibt es bekanntlich 16.200 gewidmete Immobilien, die zu Ferienzwecken benützt werden können. Dazu kommen noch geschätzte 10.000 „illegale“. Um Debatten wie vor drei Monaten zu verhindern – schließlich stehen die Osterfeiertage bevor –, wird das Land Tirol in den nächsten Tagen seine Kontrolltätigkeit erhöhen.
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