Schul-Ombudsstelle sah Probleme vor allem an Pflichtschulen
Mit Herbst 2019 wurde im Bildungsministerium eine Ombudsstelle für Schulen (OSS) eingerichtet, bis Ende August wurden dort rund 1.500 Fälle bearbeitet. Auffällig war dabei, dass Meldungen wesentlich öfter Pflichtschulen betrafen, heißt es im ersten Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle. Hier würden Einbringer auch deutlich öfter anonym Meldung erstatten, was „als Aufforderung zur grundsätzlichen Auseinandersetzung mit allgemeinen Pflichtschulen verstanden werden“ könne.
Insgesamt haben bei der Hälfte der Anfragen die Einbringer (u.a. Eltern, Schüler und Personal) nicht die Schule bzw. Schulform genannt. Die Angst, dass Lehrer oder Schulleitung über die Beschwerde oder Auskunftsanfrage erfahren und der betroffene Schüler daraus Nachteile ziehen könnte, „ist groß“, heißt es in dem Bericht.
Manche der geschilderten Fälle muten dabei beinahe skurril an: So war die Ombudsstelle mit „einigen Fällen“ befasst, bei denen Kinder nur wegen ihres ausländischen Namens als außerordentliche Schüler eingestuft wurden. Als Beispiel wurde ein Kind mit britischer Staatsbürgerschaft genannt, das in Österreich geboren und mit der Erstsprache Deutsch aufgewachsen ist, und das unabhängig vom Ergebnis des Sprachscreenings MIKA-D zum Besuch einer Sprachförderklasse verpflichtet wurde. Hier müsse die Schulaufsicht im Rahmen der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche mit den Schulleitungen aktiv werden, empfiehlt die Ombudsstelle. „Es wäre auch zu überlegen, die Umsetzung der Deutschförderung im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten zu regeln.“
Verbesserungsbedarf ortet die Ombudsstelle auch bei der Einstufung von Quereinsteigern: Die Bildungsdirektionen würden hier streng nach dem Alter der Schüler vorgehen, auch wenn diese dadurch eine Klasse überspringen. In der Praxis führte das etwa dazu, dass ein Kind, das in Deutschland die ersten drei Volksschulklassen besucht hat, in Österreich direkt der ersten Klasse Mittelschule zugeteilt wurde. „Es ist in diesen Fällen absehbar, dass die Klasse mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht positiv abgeschlossen wird“, heißt es in dem Bericht. Die Ombudsstelle plädiert deshalb dafür, individuell abgestimmte Regelungen sicherzustellen.
„Eine ganze Reihe von Anfragen“ gab es im teils von der Coronapandemie geprägten Schuljahr 2019/20 zur Frage, wem im Rahmen des Fernlernens von der Schule Unterrichtsmaterialien gestellt werden und wer sich selbst darum kümmern muss. In Einzelfällen hätten Eltern von Schulleitungen sogar schriftliche Mitteilungen bekommen, die den Regeln widersprochen haben.
Insgesamt haben Meldungen von Missständen am häufigsten den Bereich „Unterricht - Lernen - Noten“ betroffen, vor allem ging es dabei um E-Learning oder Tests und Schularbeiten, gefolgt von Covid-19-Maßnahmen. Bei den Ansuchen um Klärung eines aktuellen Falls lag der Fokus auf den Themen Beurteilung und Leistungsüberprüfung, gefolgt von (psychischer) Gewalt.
Noch Luft nach oben sieht die Ombudsstelle bei der Kooperation mit anderen Behörden: Bei manchen Behörden bzw. einzelnen Mitarbeitern sei eine „präventive Abwehrhaltung“ zu bemerken. Einbringer der Anfrage würden in diesen Fällen so lange „gegen eine Wand laufen“, bis sie resigniert aufgeben. „In einigen Fällen wurde dieses Verhalten auch gegenüber der OSS praktiziert“, heißt es in dem Bericht. Die Ombudsstelle würde sich deshalb zur Stärkung ihrer Position im System eine bessere gesetzliche Verankerung wünschen.
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