Aus der Enge in den Exzess: Mehr Drogenkonsum nach Öffnung befürchtet
Nachdem die Corona-Maßnahmen im Vorjahr gelockert wurden, stieg der problematische Kons ...
Seit 2019 ist es der Bergwacht nicht mehr möglich, Organmandate auszustellen. Die Konsequenz: Auch geringe Verstöße müssen zur Anzeige gebracht werden – zum Ärger der Betroffenen und der Bergwacht.
Von Nikolaus Paumgartten
Innsbruck – Ob ein falsch geparktes Auto, ein liegengelassenes Hundehäufchen oder ein freilaufender Vierbeiner trotz Leinenzwang – wenn die Organe der Bergwacht Verstöße wie diese registrieren, dann kann es teuer werden. Erst recht, weil die Bergwacht seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 nicht mehr befugt ist, so genannte Organmandate direkt auszustellen und die Geldbußen vor Ort gleich zu kassieren. Wer bei einer Übertretung erwischt wird, muss sofort zur Anzeige gebracht werden.