Geplante Hotelerweiterung in Kirchberg lässt Emotionen hochkochen
Haubenkoch Simon Taxacher will seinen Betrieb in Kirchberg erweitern und setzt dabei au ...
Verfassungsdienst: Einbeziehung von Airbnb oder Booking.com als Pflichtmitglieder der Tourismusverbände ist rechtlich nicht möglich.
Von Peter Nindler
Innsbruck – Wirtschaftstreibende in Tirol müssen seit 1927 Tourismusabgabe zahlen, weil sie gleichzeitig Pflichtmitglieder bei den jeweiligen Tourismusverbänden sind. Rund 100 Millionen Euro machen die Beiträge jährlich aus. Die Pflichtabgabe wird als eine von der am Tourismus direkt oder auch nur indirekt partizipierenden Wirtschaft zu leistende Abgabe definiert. Je nach Wirtschaftskraft erfolgt die Vorschreibung.