Burgenländer nach Mordversuch an Schwester vor Gericht

Wegen versuchten Mordes an seiner Schwester ist am Mittwoch ein Burgenländer in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der 56-Jährige soll letzten Herbst in Halbturn (Bezirk Neusiedl am See) mit dem Stiel eines Vorschlaghammers auf die Frau eingeschlagen haben. Sie erlitt dabei Verletzungen unter anderem am Kopf. Der Angeklagte bekannte sich zum Tötungsvorsatz nicht schuldig, die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Angeklagte, er ist nach einem Schlaganfall leicht beeinträchtigt, hatte mit seinen beiden Schwestern laut Anklage schon lange ein schwieriges Verhältnis. Als er beobachtete, dass die Frauen am Nationalfeiertag des Vorjahres (26. Oktober) ein vom Onkel an sie beide geschenktes Haus entrümpelten, sei er in Rage geraten. Der Mann fuhr zu dem Haus, schlug dort mit dem 80 cm langen Stiel eines Vorschlaghammers auf das Opfer ein und soll dabei „Ich erschlage Dich, ich hau so lange hin, bis Du hin bist“ gerufen haben.

Der Angriff auf der Straße wurde von mehreren Zeugen beobachtet, die der Frau zur Hilfe eilten. Die Verteidigung zeichnete das Bild eines Sonderlings, der früher von seinem Vater unterdrückt worden sei. Der Angeklagte habe bei den Schlägen keine Tötungsabsicht gehabt, so der Verteidiger. Jene auf den Kopf seien dem Mann „passiert“ und außerdem: Wollte er jemanden töten, hätte er anstelle des Holzstocks ein Messer mitgenommen.

Der 56-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig zur Tötungsabsicht. Am Tag der Tat befand sich der Onkel im Krankenhaus, er sei ein Messie gewesen, erklärte der Angeklagte. Als er sah, dass jemand das Haus ausräumte, ging er nachschauen und entdeckte die Schwester. Sie habe ihn ausgelacht und daraufhin habe er die Tatwaffe genommen und sie damit auf ihr Gesäß, Rücken und Hände geschlagen – als „Abreibung“, wie er sagte. Den Stock habe er in dem Haus gefunden, auf den Kopf habe er sie nicht geschlagen, meinte der Beschuldigte.

Die Frau habe die Mutter schlecht behandelt und ihn nur ausgenutzt. Das Opfer hingegen erklärte laut Anklage, der Bruder habe sie vor dem Haus überrascht. Auch soll er den Stock bereits zum späteren Tatort mitgenommen haben.

Die 59-Jährige gab an, dass sie sich bei der Tonne vor dem Haus befand und ihren Bruder nicht kommen sah. Dieser sei nicht im Haus gewesen. Den Stock habe er zum Tatort mitgebracht, erklärte sie in der Zeugeneinvernahme. Sie flüchtete nach dem ersten Schlag, fiel dabei auf den Boden und versuchte, sich zu schützen, als er weiter auf sie einschlug: „Ich hab geglaubt, ich stirb, das Blut ist geronnen. Ich habe mir gedacht, ich muss auf die Straße, sonst hilft mir keiner.“ Dreimal habe ihr Bruder ihr auf den Kopf geschlagen. „Ich hatte Angst, dass ich den vierten Schlag nicht überlebe“, sagte die 59-Jährige.

Laut ihren Angaben habe sich ihr Bruder in der Familie immer benachteiligt gefühlt und sie als „Erbschleicher“ bezeichnet. Er sei aggressiv gewesen. „Er war als Kind schon so und hat immer auf uns hingehaut“, erzählte die Frau. Noch heute leide sie körperlich und psychisch unter dem Angriff.

Ein Zeuge, der zufällig mit dem Auto am Tatort vorbeigefahren und der Frau zu Hilfe geeilt war, berichtete von vielen, „sehr starken“ Schlägen. Auf die Frage, ob er um das Leben der Frau gefürchtet habe, sagte er: „Absolut.“ Der Angeklagte habe erst aufgehört, auf die 59-Jährige einzuschlagen, als er dazwischen ging, den Stock, der dem 56-Jährigen hinuntergefallen war, mit dem Fuß wegkickte und den Mann zu Boden warf. Auch ein zweiter Zeuge, der half, den Angeklagten am Boden zu fixieren, sprach von sehr wuchtigen Schlägen.

Eine Sachverständige führte aus, dass der verwendete Stock durchaus dazu geeignet sei, schwere Verletzungen wie Knochenbrüche zu verursachen. Auch lebensgefährliche Verletzungen könne man bei einer großen Wucht der Schläge nicht ausschließen.

Ein psychiatrischer Gutachter stellte bei dem 56-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung fest, die vor allem durch emotionale Instabilität und paranoide Ideen geprägt sei. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann nicht völlig unzurechnungsfähig gewesen. „Er war immer in der Lage, zu erkennen, dass etwas unrecht ist. Er hätte auch anders entscheiden können“, betonte der Sachverständige. Es bestehe aber durchaus die Gefahr, dass der Angeklagte wieder etwas Ähnliches mache, weshalb die Voraussetzungen für eine Einweisung erfüllt seien. Ein Urteil wird im Laufe des Nachmittags erwartet.