Geschworene beraten über Urteil in Prozess um Bluttat in NÖ

Im Prozess um die Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) vom Juli 2020 haben sich die Geschworenen am Donnerstagnachmittag in Korneuburg zu den Beratungen zurückgezogen. Ein 37-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll als Bodyguard des erschossenen Kadyrow-Kritikers Martin B. fungiert haben. Angelastet wird Ahmed A., er habe den flüchtenden mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser Martin B. getötet hatte. Der Beschuldigte bestritt das.

Die Vorgeschichte der Geschehnisse vom 4. Juli 2020 ist durchaus brisant. Laut Anklage war Martin B. alias Mamichan U. über Jahre hinweg Informant für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien. Der 43-Jährige tat sich als vehementer Kritiker des tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow hervor, den er auch auf seinem Blog beleidigt und beschimpft hatte. Obwohl Martin B. befürchten musste, damit sein Leben zu gefährden, lehnte der 43-Jährige Polizeischutz ab. Er ließ sich allerdings täglich vom nunmehr angeklagten Ahmed A. - ebenfalls ein Kadyrow-Kritiker - begleiten.

A. war daher auch am 4. Juli auf einem abseits gelegenen Firmengelände vor den Toren Wiens an der Seite von Martin B. Dieser hatte sich dort mit Sar-Ali A. verabredet, um im Rahmen eines Tauschgeschäfts eine Waffe zu erwerben. Der russische Staatsangehörige versuchte erfolglos, dem Videoblogger das Treffen auszureden. Während des Treffens versteckte sich der 37-Jährige dann in Absprache mit Martin B. in einiger Entfernung hinter einem Fahrzeug.

Dort positioniert, war Ahmed A. außerstande rechtzeitig einzugreifen, als Sar-Ali A. eine Waffe zog und auf Martin B. feuerte. Der Beschuldigte hörte in seinem Versteck zwar die Schüsse und lief herbei, doch als er das Auto von Martin B. erreichte, lag der Mann bereits tot auf der Beifahrerseite. Der mutmaßliche Schütze saß in seinem Pkw und startete den Motor. Aufgrund einer defekten Pistole konnte Ahmed A. den Flüchtenden dann nicht aufhalten, obwohl das sein erklärtes Ziel war, denn: „Ich wusste, dass unweit von dieser Stelle die Autobahn ist. Die tschechische Grenze ist nicht weit von dort.“

Aus der Tokarev M57, die der 37-Jährige eigenen Angaben zufolge mehrere Tage zuvor auf dem Gerasdorfer Gelände getestet hatte, brach kein Schuss. Eine ballistische Untersuchung brachte später Aufschluss: Eine erste Patrone war aufgrund ihres Alters von etwa 35 Jahren und wegen Feuchtigkeitseinwirkung defekt. Der Beschuldigte lud daraufhin erneut durch, wobei sich die kaputte Patrone verkeilte und die Waffe unbrauchbar machte.

Der Beschuldigte selbst bestritt im Rahmen der Hauptverhandlung, es auf Sar-Ali A. direkt abgesehen gehabt zu haben. „Ich zielte auf das Auto und habe versucht, auf das Rad zu schießen.“ Auf einen Reifen eines fahrenden Pkw habe er allerdings zuvor „noch niemals in meinem Leben“ gefeuert.

Der mutmaßliche Mörder von Martin B., Sar-Ali A. (47), flüchtete am 4. Juli zunächst. Er wurde jedoch wenige Stunden später in Linz festgenommen. Am Gelände in Gerasdorf blieb der Angeklagte mit Martin B. Er habe erst dann gesehen, „dass mein Freund auf der Erde liegt“, sagte Ahmed A. „Als ich näher an ihn herankam, habe ich gesehen, dass er am Kopf verletzt ist. Für mich war schon klar, dass mein Freund jetzt umgebracht worden ist.“

In seinem Schlussvortrag bezeichnete der Staatsanwalt die Angaben des Beschuldigten zur Schussabgabe als unglaubwürdig. Zudem hätte der 37-Jährige die Waffe nicht ziehen müssen: „Die Strafverfolgung war auch so gesichert.“ Der Angeklagte habe auf den mutmaßlichen Mörder schießen wollen und habe dessen Tod auch in Kauf genommen.

Anders sah dies der Verteidiger. „Die Staatsanwaltschaft hat keine Beweise“, betonte er in seinem Plädoyer erneut. Herauskommen müsse „ein glatter Freispruch“. Der Jurist führte das in der Strafprozessordnung festgehaltene Anhalterecht ins Treffen, das auch schwere Körperverletzungen abdecke.

Die Anklage umfasst neben versuchtem Mord auch unbefugten Besitz von Schusswaffen und einen Verstoß gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Aus dem Verfahren ausgeschieden wurden am Donnerstag die Vorwürfe der Urkundenunterdrückung und der fortgesetzten Gewaltausübung. Bei einer Verurteilung droht dem russischen Staatsangehörigen eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang.

Die Geschworenen zogen sich kurz vor 14.00 Uhr zu den Beratungen zurück. Ein Urteil wurde für die Nachmittagsstunden erwartet.