Informationsfreiheitsgesetz: Wirbel um beschränkte Transparenz
Zu viel oder zu wenig: Viel Kritik an den Plänen für das Informationsfreiheitsgesetz. Für Journalisten und Aktivisten gehen die Neuerungen nicht weit genug.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien – Bis Anfang nächster Woche läuft die Begutachtung zu den türkis-grünen Plänen für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein neues Informationsfreiheitsgesetz. Bereits die bisher eingetroffenen Stellungnahmen zeigen aber, dass zentrale Punkte noch zu klären sind: Kritisiert werden unklare Bestimmungen sowie das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten. Auf der anderen Seite lehnen Unternehmen wie die Bundesforste oder der Flughafen Wien eine Ausweitung der Transparenzpflichten und der Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofes ab.
Kritisch fällt die Stellungnahme des „Forums Informationsfreiheit“ aus. Die Mitglieder dieses Vereins setzen sich für mehr Transparenz der Behörden ein und haben Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten durchgefochten. Ihre Resümee zum Gesetzesentwurf: Ja, es gebe Fortschritte im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Echte Chancengleichheit zwischen Bürgern und Behörden fehle aber. Wer eine Anfrage in sensiblen Fällen stellen will, müsse sich auf einen „langen, mühsamen Weg durch die Instanzen mit Rechtsbeistand“ einstellen. Viele Fragen blieben offen – und könnten wohl erst in Verfahren vor den Gerichten geklärt werden.
Vor allem vermisst das Forum einen „Informationsbeauftragten“, der als Mittler zwischen Behörden und Bürger auftreten könnte. Auch der Presseclub Concordia und die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure bemängeln das Fehlen einer derartigen Institution. Weitere Kritikpunkte der Journalistenverbände: Fristen seien zu lange, es gebe zu viele und zu unbestimmte Ausnahmen. Und es gebe keine Konsequenzen, wenn Behörden eine Antwort verweigern.
Ein Spezialproblem hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH): ÖVP und Grüne sehen vor, dass Richterinnen und Richter abweichende Stellungnahmen veröffentlichen dürfen, wenn sie mit einer Entscheidung der Mehrheit nicht einverstanden sind. Der Gerichtshof lehnt diese Neuerung ab, heißt es in der von Präsident Christoph Grabenwarter unterzeichneten Stellungnahme: Die Veröffentlichung von Sondervoten passe nicht zur „bewährten Arbeitsweise“ des VfGH. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Akzeptanz der Entscheidungen des Höchstgerichts leide.