Informationsfreiheitsgesetz

OLG-Präsident sieht Informationsfreiheit und Justiz im Widerspruch

OLG-Präsident Klaus Schröder sieht volle Information durch die Justiz undurchführbar.
© Julia Hammerle

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Wien – Das geplante Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in aller Munde. Soll es doch in Österreich einen Paradigmenwechsel einleiten, indem es einen Grundpfeiler staatlichen Wirkens endgültig beendet: das Amtsgeheimnis.

Volle Transparenz zu staatlichem Handeln, bei öffentlichen Unternehmungen sowie zu verfassungsgerichtlichen Entscheidungen ist das Ziel.

In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sieht der Begutachtungssenat des Innsbrucker Oberlandesgerichts das IFG für die Justiz teils schwer bis gar nicht durchführbar. So würden viele Bestimmungen des IFG in direktem Widerspruch zu Vorschriften in der Justiz stehen und gar den Anschein der Parteilichkeit und Befangenheit der Richterschaft erwecken.

So könnte nämlich die vorgesehene „proaktive Informationspflicht“ zu Verfahren trotz weiter vorgesehener Geheimhaltungsrichtlinien Rechtssuchende befürchten lassen, dass Bereiche ihres Privatlebens oder wirtschaftliche Verhältnisse künftig an die Öffentlichkeit gelangen. Richterliche Unabhängigkeit soll laut OLG auch bewahrt werden, indem bei richterlichen Senatsentscheidungen Protokolle über Beratungen und Abstimmungen weiterhin geheim bleiben.

Auch weist OLG-Präsident Klaus Schröder darauf hin, dass es bislang einem Entscheidungsorgan sogar disziplinarrechtlich untersagt ist, in Angelegenheiten, die er selbst bearbeitet, Medien zu informieren. Die gesetzliche Informationspflicht des IFG würde dies nun aber zum Regelfall machen. Dass Richter IFG-Bescheide erlassen sollten, über die dann ein Verwaltungsgericht entscheidet, hält das OLG als schlicht verfassungswidrig.