Anzeige gegen Bonelli erschwerte Befragung in U-Ausschuss

Eine eingebrachte Anzeige gegen den Kabinettschef von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Bernhard Bonelli, hat Dienstagabend im U-Ausschuss zu einer hitzigen Debatte geführt. Sowohl die Verfahrensanwältin als auch der Verfahrensrichter sprachen sich zunächst gegen eine Befragung aus. „Ich bin der Meinung, dass man jedem Menschen ein faires Verfahren zubilligen muss“, erklärte Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl. Die Opposition akzeptierte das nicht.

Unmittelbar vor Beginn der Befragung hatte Verfahrensanwältin Barbara Weiß darüber informiert, dass eine Strafanzeige gegen die Auskunftsperson eingebracht worden sei, die der U-Ausschuss bisher nicht kenne. Man wisse über den Inhalt noch nicht Bescheid, daher könne man auch nicht sagen, „in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft die Auskunftsperson als Verdächtigten oder Beschuldigten führt“. Daher habe die Auskunftsperson das verfassungsrechtliche Recht zu schweigen, so Weiß: „Ich werde ihm dazu raten, davon Gebrauch zu machen.“ Dem pflichtete Pöschl bei: „Summa summarum“ sei er der Ansicht, „dass wir heute wegen umfangreicher Entschlagung keine Befragung durchführen können, sondern erst wenn die Anzeige vorliegt“.

Die Entschlagung sei nicht durch die Verfahrensordnung gedeckt, weil Aussagedelikte nicht darunter fielen, so die Argumentation der Opposition. NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper führte nämlich ins Treffen, dass es sich bei der betreffenden Anzeige wohl um die von ihr eingebrachte Anzeige wegen Falschaussage handle. Diese würde die Befragung keineswegs einschränken, meinte auch SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) ließ das nicht gelten, denn es sei nicht gewährleistet, dass es sich dabei um die betreffende Anzeige handle. Ein klärender Anruf im Justizministerium blieb erfolglos. Zudem habe die Leiterin der WKStA angekündigt, dem U-Ausschuss innerhalb der nächsten Tage einen Bericht zukommen zu lassen. Daraufhin kam es teilweise zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen den Abgeordneten, woraufhin Sobotka zu einer Stehung rief. Die Befragung wurde dann fortgesetzt, was eine Abfolge an Entschlagungen Bonellis zur Folge hatte.

Zuvor hatte die von der FPÖ nominierte Ex-Außenministerin Karin Kneissl über ihre Arbeit in der Koalition von ÖVP und FPÖ gesprochen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache habe ihr den Vorschlag gemacht, sie als „unabhängige Fachministerin“ der türkis-blauen Regierung zu holen. Strache habe sie später gedrängt, das Inseratenbudget auszuschöpfen, um sich den „guten Willen zu erkaufen“ und negative Berichterstattung zu vermeiden, was sie abgelehnt habe. Kneissl sagte, sie habe das Inseratenbudget in der Höhe von zuvor 1,8 Mio. Euro um 80 Prozent gekürzt, weil sie keine Rechtsgrundlage kenne, dass Verwaltungsbehörden private Medienunternehmen zu finanzieren haben. Geschaltet habe das Außenressort in ihrer Amtszeit nur noch Informationen zur Reiseregistrierung.

Als erste Auskunftsperson des Tages hatte ÖBAG-Aufsichtsratschef Helmut Kern die Bestellung von Thomas Schmid zum alleinigen Vorstand der staatlichen Beteiligungsgesellschaft verteidigt und von einer „professionellen“ Vorgangsweise gesprochen, obwohl Chatprotokolle zwischen Schmid, Kanzler Sebastian Kurz und dem Minister Gernot Blümel (alle ÖVP) das Gegenteil nahelegen.

Neben „fachlichen und persönlichen Kriterien“ seien bei der Bestellung Schmids auch die Präsentation eines Konzepts, Einschätzung von Führungsqualität und Gesamtbild entscheidend gewesen. Kern verwies auf „unabhängige Gutachter“, die bescheinigten, dass der Übergang von ÖBIB auf ÖBAG „nach höchsten Standards“ abgelaufen sei. Nachrichten von Schmid legen hingegen nahe, dass er als ÖBAG-Chef fest stand, noch bevor der Aufsichtsrat bestellt wurde. Der ÖVP-Minister Gernot Blümel schrieb ihm: „Schmid AG fertig“. Schmid antwortete: „Habe noch keinen Aufsichtsrat“.

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