Blümels Akten an U-Ausschuss „geheim“

Die Akten, die das Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP) auf Verfügung des Verfassungsgerichtshofes ans Parlament geliefert hat, sind als „geheim“ klassifiziert. Das bestätigte die Parlamentsdirektion am Freitag der APA. Konkret bedeutet das, dass die Akten im Ibiza-U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden können, auch dürfen die Abgeordneten anschließend nicht darüber berichten.

Ändern könnte das auf Antrag der Abgeordneten Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Das „Informationsordnungsgesetz“ sieht vier Klassifizierungsstufen für Akten in Untersuchungsausschüssen vor: Eingeschränkt, vertraulich, geheim oder streng geheim. Stufe 3, „geheim“, ist demnach dann angebracht, „wenn die Preisgabe der Informationen die Gefahr einer erheblichen Schädigung“ von Interessen, etwa „der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“, schaffen würde.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Donnerstag mit einem Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten den Finanzminister gezwungen, bisher nicht gelieferte Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Unmittelbar nach der Entscheidung des Höchstgerichts teilte das Finanzministerium mit, nun doch die Daten zu liefern, und übergab am Nachmittag 204 Ordner an die Parlamentsdirektion. Beantragt hatten die Daten die Oppositionsparteien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach von einem bisher einzigartigen Fall.

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