Pilnacek entschuldigt sich für „unverzeihbare“ Äußerungen
Der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek entschuldigt sich für seine Äußerungen über den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und seine Mitglieder, die er in Chats mit dem inzwischen zurückgetretenen, ÖVP-nominierten Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter getätigt hat. Seine Äußerungen seine „unverzeihbar, nicht zu rechtfertigen und völlig unangemessen“, erklärte er in einer am Samstag vom „Kurier“ veröffentlichten Mitteilung.
„Jeder Versuch einer Erklärung muss angesichts der zu verurteilenden Wortwahl scheitern“, meinte er: „Ich kann mir das schon deshalb nicht erklären, weil diese abstoßenden Worte im völligen Widerspruch zu meiner Persönlichkeit, meinen Einstellungen und zu meiner bisherigen und langjährigen Arbeit im Dienst der Rechtspflege stehen.“ Er sei stets entschieden und offen gegen jede Art von Hass, des Rassismus oder des Sexismus aufgetreten.
Pilnacek bat all jene, „die ich damit verletzt und beleidigt habe“, nämlich den VfGH, dessen Vizepräsidentin Verena Madner (die er nicht beim Namen nannte) sowie Verfassungsrichterin Claudia Kahr um Verzeihung, aber auch seine Familie und Freunde. „Es gibt nichts zu beschönigen, aber ich ersuche doch mich mehr an meinen Taten und Leistungen als dieser Verfehlung im Rahmen einer privaten Kommunikation zu beurteilen. Dem Verfassungsgerichtshof und seinen Mitgliedern entbiete ich meinen allerhöchsten Respekt. Die Bedeutung dieser Institution für den demokratischen Rechtsstaat verträgt keine Geringschätzung“, so Pilnacek.
Gleichzeitig kritisierte er das Justizministerium. Der betreffende Inhalt einer privaten Kommunikation habe schon rein abstrakt nichts mit dem Untersuchungsgegenstand des Ibiza-Untersuchungsausschusses zu tun. Sein Antrag, private und andere Kommunikation von solcher zu trennen, die abstrakt mit dem Untersuchungsgegenstand in Verbindung stehe, sei vom Ministerium nicht einmal behandelt worden.
Dass die Veröffentlichung dieser Nachrichten - entgegen ihrer Einstufung als „vertraulich“ - just an dem Tag erfolgt sei, an dem seine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Frage seiner Suspendierung stattfand, „darauf mögen sich insbesondere jene einen Reim machen, die sonst jede Beeinflussung der unabhängigen Gerichtsbarkeit ablehnen“.
„Schließlich“, so Pilnacek, „sollte auch nicht untergehen, dass der Verdacht des Verrats des Termins einer Hausdurchsuchung im Juni 2019 Anlass für die Sicherstellung meiner elektronischen Geräte war; dieser Verdacht hat sich nach dem Inhalt der ausgewerteten Kommunikation in keiner Weise bestätigt.“