Niederösterreicher nach Gewalttat in Mörbisch vor Gericht

Am Landesgericht Eisenstadt hat am Dienstag der Mordprozess gegen einen 29-jährigen Niederösterreicher begonnen, der am 9. August 2020 in Mörbisch (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) einen 22-jährigen Burgenländer in einem Entwässerungskanal des Neusiedler Sees ertränkt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem Angeklagten vor, den jungen Mann angegriffen, in den Entwässerungskanal gezerrt und unter Wasser gedrückt zu haben. Er bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.

Die Anklage lautete auf Mord und Raub. Laut Staatsanwaltschaft soll der 29-Jährige, der Geldprobleme hatte, den Burgenländer zum Tatort bei der Kläranlage gelockt und ihn dort attackiert haben. Nach mehreren Schlägen ins Gesicht und einem Kniestoß in den Bauch soll er ihn so lang unter Wasser gedrückt haben, „bis der Tod durch Ertrinken eingesetzt hat“. Danach soll er dem Opfer Bargeld aus der Hosentasche und aus seinem Auto gestohlen und die Uhr abgenommen haben. Auch zwei Handys und einen Teil der Kleidung soll er mitgenommen haben - „um Spuren zu vernichten“, so der Staatsanwalt.

Der Angeklagte habe Schulden bei Banken und Personen aus seinem privaten Umfeld gehabt und sei finanziell unter Druck gestanden. Der 22-Jährige beschäftigte sich neben seinem Job als Buchhalter mit Immobiliengeschäften, kaufte, renovierte und verkaufte Wohnungen. Er habe Geld gehabt und sei für Geschäftsideen aufgeschlossen gewesen. „Das wurde ihm dann im Endeffekt wohl zum Verhängnis“, betonte der Staatsanwalt.

Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einer „perfekten, runden Geschichte“ der Staatsanwaltschaft, „wie sie sich theoretisch ereignet haben könnte“. Sie kritisierte, dass die Ermittlungen einseitig gewesen seien, ihre Beweisanträge seien abgelehnt worden. Außerdem sei es nicht der Angeklagte, sondern das Opfer gewesen, das Schulden gehabt habe und durch Geschäfte in „zwielichtige Kreise“ geraten sei.

Als der 22-Jährige deshalb Probleme mit Albanern bekommen habe, habe ihn der Niederösterreicher zu einem Treffen in Mörbisch bei der Kläranlage lediglich begleitet. Als die Situation dort eskalierte, sei er weggefahren. „Das war der größte Fehler in seinem Leben, dass er da mitgefahren ist und Reißaus genommen hat“, sagte Wagner. Der Angeklagte sei zwar der Letzte, der den Burgenländer lebend gesehen habe, der Täter sei er aber nicht.

Das betonte auch der Niederösterreicher selbst, der den 22-Jährigen über die Online-Verkaufsplattform „willhaben“ kennengelernt hatte. Über ein gemeinsames Hobby - das Sammeln von Parfums - hätten sie sich angefreundet. Ein- bis zweimal in der Woche hätten sie sich getroffen und vor allem über Parfums gesprochen. Später sei es auch um Drogen und Frauen sowie um gemeinsame Geschäftsideen gegangen.

Richterin Birgit Falb hielt dem Angeklagten vor, er erzähle beim Prozess teilweise eine neue Version der Geschehnisse, die bisher noch nicht zur Sprache gekommen sei. „Sie ändern Ihre Aussage ständig ab und passen sie den Ermittlungsergebnissen an“, sagte sie. Der Angeklagte verneinte das.

Er erzählte, dass einer der drei Albaner den 22-Jährigen bei dem Treffen in Mörbisch plötzlich bei der Schulter gepackt und gestoßen habe. Er sei daraufhin über das Leithagebirge nach Hause nach Niederösterreich gefahren - „weil ich feig war“. Wie es sein könne, dass das Diensthandy des Opfers genau auf dieser Strecke in einer Wiese gefunden wurde, wollte Falb wissen. Das könne er sich nicht erklären, meinte der Angeklagte.

Außerdem hätten die Ermittlungen ergeben, dass der Burgenländer 9.500 Euro bei sich gehabt habe, sagte die Richterin. Eine solche Summe sei im Handschuhfach des Niederösterreichers gefunden worden, die Scheine teilweise nass. Das Geld habe er aus dem Verkauf von Steroiden, die Scheine seien feucht gewesen, weil er sie auf einem aufgelassenen Spielplatz in seiner Heimatgemeinde vergraben hatte, aus Angst bestohlen zu werden, erzählte der 29-Jährige.

Am Dienstagnachmittag sollen erste Zeugen einvernommen werden. Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt und soll am Donnerstag weitergehen. Dann ist auch ein Urteil geplant.

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