ÖVP will Wahrheitspflicht für Fragesteller in U-Ausschüssen
Die ÖVP will im Zuge einer allfälligen Geschäftsordnungsreform für parlamentarische Untersuchungsausschüsse auch die Wahrheitspflicht für die Fragesteller selbst einführen. Dies sei im Sinne der Ausgewogenheit, argumentierte der Abgeordnete Andreas Hanger bei einem Hintergrundgespräch. Möglichen TV-Übertragungen der Sitzungen steht Hanger durchaus offen gegenüber. Dies könnte ein Instrument sein, um eine „andere Kultur“ in den Untersuchungsausschuss zu bekommen.
„Wir brauchen Ausgewogenheit zwischen demjenigen, der befragt wird und den Fragestellern selbst“, rechtfertigt Hanger die Forderung nach einer beidseitigen Wahrheitspflicht. Dies wäre dann auch die Grundlage für weitere Maßnahmen, die aber erst nach einer „intensiven Debatte“ folgen sollten. Sonst blieben Inszenierungen, „wie wir sie schon hatten“.
Auch in anderen Punkten erhofft sich Hanger nach seinen Erfahrungen im Ibiza-Untersuchungsausschuss rechtliche Änderungen. Etwa in der Strafprozessordnung, da für ihn die Ermittlungsakten unter den Beweismitteln zu umfangreich sind, da diese nach und nach wie eine Perlenkette ergänzt werden können, was möglicherweise auch zu Leaks führe. Nachgeschärft werden müsse auch das Informationsordnungsgesetz bezüglich der Klassifizierungen.
Zum im Ibiza-Untersuchungsausschuss öffentlich gewordenen Konflikt zwischen den einzelnen ermittelnden Behörden in der Causa meint Hanger, dass alle - auch die ÖVP - Interesse daran hätten, dass dieser endlich beigelegt werde. „Sonst schadet dies der Justiz insgesamt.“ Dass seine Fraktion dafür kritisiert wird, selbst Kritik an der Justiz geäußert zu haben, wundert ihn, denn. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Justiz pauschal kritisiert, nur einzelne Ermittler.“