Van der Bellen beauftragt Gericht in Causa Blümel
Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird nun das Straflandesgericht Wien mit der „Durchsetzung“ des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Zusammenhang mit der Aktenlieferung von Finanzminister Gernot Blümel an den U-Ausschuss befassen. Dies erklärte er am Mittwochabend, nachdem der Verfassungsgerichtshof zuvor den Ball an ihn zurück gespielt hatte. Das Staatsoberhaupt hatte sich zuvor um eine Einschätzung an das Höchstgericht gewandt.
Van der Bellen betonte, dass es sich dabei um kein Strafverfahren handle, das Staatsoberhaupt spricht vielmehr von einem „Verfahren zur Informationssicherung“. „Die einen sagen so, die anderen sagen so“, sagte Van der Bellen: „Ich bin vieles, aber kein Hellseher“. Da er nicht beurteilen könne, ob die Aktenlieferung vollständig und rechtskonform erfolgt sei, habe er das Gericht beauftragt, so Van der Bellen.
Der zuständige Richter müsse nun entscheiden, wie er die Frage beantworten könne, ob die Aktenliefrung bis dato vollständig erfolgt sei. Dafür werde dieser wohl Datenforensiker und IT-Fachkräfte brauchen, glaubt Van der Bellen. Er werde diesem aber auch nahe legen, sich mit dem Bundesverwaltungsgericht in Verbindung zu setzten, um mögliche Datenschutzprobleme zu besprechen. Es könnte nämlich sein, dass in einigen Fällen Berufliches und Privates vermischt sei. Jedenfalls betrete man damit „wieder Neuland“, denn derartige Fälle kommen so gut wie gar nicht vor.
Konsequenzen, falls sich herausstellt, dass Blümel nicht alles geliefert habe, ließ Van der Bellen offen. Hypothetische Fragen beantworte er grundsätzlich nicht. Nun werde man das Gericht arbeiten lassen, dann „werden wir sehen, was herauskommt.“ Die Situation sollte aber nicht dramatisiert werden, so das Staatsoberhaupt: „Bleiben wir ein bisserl am Teppich.“
Mit dem ursprünglichen Erkenntnis vom 3. März hatte der VfGH dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben und Blümel aufgefordert, unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Auch dem kam der VfGH nach und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai damit. Bisher kam es dazu allerdings nicht, denn Blümel startete zwar mit Verspätung, dann aber umgehend die Lieferung, die letzte Tranche am 16. Juni. Die Oppositionsparteien hatten sich Ende vergangene Woche abermals an das Staatsoberhaupt gewandt, weil die Akten ihrem Dafürhalten immer noch nicht vollständig geliefert wurden.
Blümel bestreitet das. Die Vorwürfe der Opposition seien „haltlos“. Daher sei er „froh“, dass Van der Bellen die „Informationssicherstellung“ eingeleitet habe. „Ich habe volles Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts, die die korrekte Lieferung der Akten bereits mit Vollständigkeitserklärungen bestätigt haben“, so Blümel, der volle Unterstützung bei der Aufklärung zusicherte.
Zudem hatte der Finanzminister der Opposition vorgeworfen, den Bundespräsidenten mit falschen Informationen täuschen zu wollen. Dabei geht es um eine E-Mail, von deren Nicht-Lieferung auch in der gestrigen „ZiB 2“ die Rede war, was sich jedoch bei Recherche des Ressorts als falsch herausgestellt habe. Das Dokument wurde demnach sogar zwei Mal übermittelt.
Die NEOS begrüßten das schnelle Handeln der Hofburg, aber „dass der Herr Bundespräsident diese einmalige Entscheidung in der Zweiten Republik treffen musste, ist bedauerlich, denn es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass höchstgerichtliche Entscheidungen befolgt werden“, meinte deren Verfassungssprecher Nikolaus Scherak. Das Spiel der ÖVP auf Zeit sei allerdings erfolgreich, bleibe dem U-Ausschuss doch nicht mehr viel Zeit.