Sonderbetreuungszeit wird bis Jahresende verlängert

Die türkis-grüne Bundesregierung will den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit noch einmal verlängern, nachdem er im Juli ausgelaufen ist. Die Regelung soll mit 1. Oktober wieder in Kraft treten und bis Ende Dezember bestehen, wie es in einer Aussendung des Arbeitsministeriums heißt. Minister Martin Kocher (ÖVP) reagiert damit auf Kritik von Opposition und Sozialpartnern. Es sei wichtig, „etwa im Fall einer Quarantäne die Betreuungssicherheit zu gewährleisten.“

Im neuen Modell sollen bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bei vollem Gehalt möglich sein, bei der zuletzt gültigen Regelung zwischen November 2020 und Juli 2021 waren es vier Wochen gewesen. Eltern können sich im Falle von Schulschließungen oder Quarantäne von Kindern freistellen lassen. Die Sonderbetreuungszeit wurde erstmals im März 2020 eingeführt und bisher dreimal verlängert. Bisher wurden nach Angaben des Arbeitsministeriums über 27.000 Personen freigestellt, 68 Prozent davon Frauen. Dafür hat der Bund mehr als 13 Millionen Euro ausbezahlt.

Kocher betonte in der Aussendung die Wichtigkeit von Rechtssicherheit und finanzieller Absicherung. Man stelle mit dieser vierten Verlängerung seit Beginn der Pandemie sicher, „dass Eltern im Falle einer notwendigen Betreuung des Kindes aufgrund behördlicher Maßnahmen keine Nachteile erfahren“, und stärke gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Arbeitsministerium will den entsprechenden Gesetzesentwurf rechtzeitig übermitteln, sodass es bei der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 22. September beschlossen werden kann. In Kraft treten soll die neue Regelung dann im Oktober - also mehrere Wochen nach Schulbeginn. Vergangene Woche sagte Kocher noch, man wolle „die Lage beobachten und schauen was notwendig ist.“ Das brachte ihm prompt Kritik ein, aus der Arbeiterkammer hieß es etwa, an der Sonderbetreuungszeit führe kein Weg vorbei.

Auch SPÖ und ÖGB sprachen sich für eine Verlängerung aus. Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bekannte sich ebenfalls zur Sonderbetreuungszeit. Sie schaffe Sicherheit für Erziehungsberechtigte, auch Kinder „bedürfen unserer vollen Solidarität und Unterstützung“, so Mückstein.

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