Gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe rückt näher
Die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich rückt näher. Die zuständigen Ministerien dürften nur noch an Details arbeiten, hieß es am Freitag aus Verhandlerkreisen zur APA. Einer endgültigen Einigung in den kommenden Tagen dürfte also nicht mehr viel im Weg stehen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte diese Woche im Justizausschuss in Aussicht gestellt, dass es mit Jahresende eine neue Regelung geben sollte.
Die politischen Verhandlungen bei dieser ethisch aufgeladenen Materie laufen vorwiegend zwischen dem eigentlich zuständigen Justizministerium und dem Verfassungsministerium unter der Leitung von Karoline Edtstadler (ÖVP). Da sich allerdings auch die Frage stellt, ob etwa Ärzte den assistierten Suizid begleiten sollen, dürfte auch das Gesundheitsministerium involviert sein. Budgetär wird zudem interessant sein, ob es einen verbindlichen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung geben wird.
Es besteht jedenfalls Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften drängen auf eine rechtliche Absicherung, damit es nicht zu Missbrauch kommt.
Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten, dessen Schlussbericht Ende Juni veröffentlicht wurde. Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. Die Grünen hatten sich dazu ablehnend gezeigt.