Impfpflicht kommt ab Februar für Personen ab 18 Jahren

Die Bundesregierung hat am Sonntag den finalen Gesetzesentwurf für die geplante allgemeinen Corona-Impfpflicht präsentiert. Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie für Genesene (sechs Monate). Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro.

Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) traten in den Mittagsstunden im Bundeskanzleramt vor die Presse und präsentierten die Details des viel diskutierten Vorhabens.

Am Startzeitpunkt Anfang Februar wird festgehalten werden - ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird. Das hat die zuständige ELGA GmbH ja bereits Anfang Jänner erklärt. „Wir werden wie vorgesehen die Impflicht beschließen“, sagte Nehammer - und betonte, dass es sich um sein sehr sensibles Thema handle. Es gehe aber um das „Gemeinwohl“, denn „wir sind keine Individuen, die losgelöst voneinander leben. Sondern wir sind eine Gemeinschaft.“ Es gehe darum, die Freiheit für alle zu bewahren: „Wir haben gesehen, dass noch immer zu viele nicht geimpft sind.“

„Die Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen“, sagte Mückstein zu dem Vorhaben. Die Impfung rette nachweislich Leben. „Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger Menschen sterben an der Pandemie.“ Man müsse als gesamte Gesellschaft alles daran setzen, „dass sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen“ - und alles daran setzen, um aus der Spirale des ständigen Lockdowns und Öffnens wieder herauszukommen.

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar - in einer „Eingangsphase“ bis 15. März - wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Danach wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, kontrolliert wird ab 16. März etwa im Rahmen von Kontrollen im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Alle Ungeimpften bekommen ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Laut Mückstein wird dies erfolgen, sobald die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen für den Abgleich der Daten geschaffen hat.

Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt später die dritte Phase in Kraft. Dann bekommen Ungeimpfte einen Impftermin zugeordnet, wenn sie diesen nicht einhalten, bekommen sie automatisierte Impfstrafverfügungen (nach Erinnerung) ausgestellt. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Phase ist die Zustimmung des Parlaments im Hauptausschuss.

Edtstadler betonte, es sei keine Frage „dass die Impfpflicht ein Eingriff in die Grundrechte ist“ - aber sie sei klar verfassungsrechtlich zulässig. „Im Moment wissen wir, dass die Impfung das verlässlichste Mittel im Kampf gegen die Pandemie ist.“

Zu den Strafen sagte sie, vorgesehen sei, dass im Rahmen des Kontrolldeliktes nur vier Mal pro Kalenderjahr gestraft werden könne. In der Phase 3 - sofern dann tatsächlich flächendeckende Strafen für Ungeimpfte kommen sollten - soll maximal zweimal im Jahr gestraft werden. „Wir hoffen, dass wir gar nicht dorthin kommen“, betonte sie.

Zur Frage, wie lange die Impfpflicht aufrecht bleiben wird, sagte Nehammer, solange das Impfen das geeignete Mittel ist. Es sei auch keine politische Entscheidung, ob das Impfen das richtige Mittel gegen das Virus ist, sondern eine der Experten.

Gelten wird die Pflicht nun doch erst für Personen ab 18 Jahren (und nicht schon ab 14 Jahren wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen). Ausnahmen sind für Schwangere oder auch Personen vorgesehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten - und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS, die schlussendlich im Wesentlichen auch gelungen ist. Die FPÖ lehnt die Impfpflicht ja komplett ab.

Mückstein betonte neuerlich, dass die aktuelle Omikron-Welle nicht der Ausweg aus der Pandemie sein könne. Diese werde „einen hohen Grad an Immunisierung bringen“. „Aber ohne eine verpflichtende Impfung werden wir immer hinterher hinken.“ Denn Omikron werde nicht die letzte Variante sein. Und man wisse auch nicht, wie lange der Immunschutz anhält. Daher sei auch die Aussage „gefährlich“, wonach man jetzt nur durchzutauchen brauche und dann habe man kein Problem mehr. Die Impfung und die Infektion trainieren beide das Immunsystem, aber die Impfung mache das wesentlich sanfter. Die Impfung sei daher auch der Weg aus der Pandemie.

Der Lockdown für Ungeimpfte werde mit der Impfpflicht nicht automatisch enden, wiederholte Mückstein neuerlich. „Ein Lockdown kann nur mit einem drohenden medizinischen Versorgungsnotstand begründet werden.“ Man schaue sich das „sehr genau an“. Sollte sichergestellt werden, dass kein medizinischer Notstand mehr drohe, „dann endet der Lockdown für Ungeimpfte“. „Das hat mit der Impfpflicht nichts zu tun“, so der Minister.

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