Assange darf gegen Auslieferung Berufung beantragen
Hoffnungsschimmer für Julian Assange: Im Streit um die von den USA geforderte Auslieferung des WikiLeaks-Gründers hat der Londoner High Court den Weg für einen Berufungsantrag vor dem Supreme Court frei gemacht. „Wir haben heute vor Gericht gewonnen“, sagte die Verlobte des 50 Jahre alten Australiers am Montag bei einer Pressekonferenz vor dem Gerichtssaal. Es liege nun in den Händen des obersten britischen Gerichts, ob der Berufungsantrag zugelassen werde.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll. Der 50-Jährige sitzt seit beinahe drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.
Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung mit Blick auf die psychische Gesundheit Assanges Anfang vergangenen Jahres in erster Instanz untersagt. Die zu erwartenden Haftbedingungen würden den psychisch labilen Assange sonst in den Suizid treiben, argumentierte die Richterin damals. Ansonsten befand sie das Auslieferungsersuchen als gerechtfertigt. Im Berufungsverfahren legte Washington dann Zusicherungen über eine humane Behandlung Assanges in US-Gefängnissen vor - und war damit Ende des vergangenen Jahres erfolgreich: Der High Court hob das Auslieferungsverbot wieder auf. Diese Entscheidung wollen die Anwälte Assanges nun vom Supreme Court überprüfen lassen.
Die Londoner Vertreterin der Pressefreiheitsorganisation „Reporter ohne Grenzen“, Rebecca Vincent, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Der Fall Assange habe Konsequenzen für die Pressefreiheit in aller Welt und verdiene es, vor dem höchsten Gericht verhandelt zu werden. Auch sie forderte ein Ende des Verfahrens. Zumindest aber müsse Assange bis auf weiteres aus der Haft im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh freigelassen werden.
Assanges Unterstützer argumentieren seit langem, dass der WikiLeaks-Gründer in Belmarsh unnötig schweren Haftbedingungen ausgesetzt sei. Im vergangenen Jahr soll er einen kleinen Schlaganfall erlitten haben. In dem Gefängnis sitzen einige der berüchtigtsten Mörder, Vergewaltiger und Terroristen des Landes. „Wir sind noch weit davon entfernt, in diesem Fall Gerechtigkeit zu erreichen, weil Julian noch immer inhaftiert ist“, sagte die Assange-Verlobte Moris am Montag. Assange leide schwer darunter, „Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr“.
In Österreich begrüßte die außenpolitische und Menschenrechtssprecherin der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, die Entscheidung des Londoner High Court. „Gleichwohl möchte ich daran erinnern, dass der Aufdecker von Kriegsverbrechen längst schon in Freiheit sein sollte“, so Ernst-Dziedzic am Montag in einer Aussendung. „Unabhängige Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und investigative Plattformen sind ein grundlegendes demokratisches Korrektiv. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass unter anderem systematische oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt werden.“ Journalistische Enthüllungsarbeit dürfe daher nicht strafrechtlich verfolgt werden. „Gerade ein Land mit langer demokratischer Tradition sollte die damit einhergehenden Grundsätze gebührend beherzigen.“