Dopingsünder Baldauf in Innsbruck zu Haft- und Geldstrafe verurteilt
Ex-Langläufer Dominik Baldauf bekannte sich teilweise schuldig. Die Haftstrafe wurde bedingt, die Geldstrafe in Höhe von 480 Euro unbedingt ausgesprochen.
Innsbruck – Der ehemalige Skilangläufer Dominik Baldauf musste sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs verantworten. Der 27-jährige Vorarlberger bekannte sich vor dem Schöffensenat teilweise schuldig. Er gab zu, sowohl Blutdoping betrieben, als auch Wachstumshormone genommen zu haben.
Am Nachmittag fiel das Urteil: Baldauf wurde bedingt zu fünf Monaten Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 480 Euro verurteilt. Zudem muss der ehemalige ÖSV-Athlet dem ÖSV 960 Euro und einem ehemaligen Ausrüster 8.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Sie haben gedopt und darüber getäuscht", begründete die Richterin. Baldauf und sein Rechtsbeistand Andreas Mauhart legten umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein.
"Dürr hat mir gesagt, wie es im Spitzensport zugeht"
Die ausgesprochene Strafe deckt sich mit jener von Baldaufs Kompagnon Max Hauke, mit dem er bei der WM in Seefeld ein Duo im Teamsprint-Bewerb gebildet hatte. Der Steirer war bereits Ende Oktober in Innsbruck – ebenfalls nicht rechtskräftig – verurteilt worden.
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Zum ersten Mal habe er sich im April 2016 Blut abnehmen lassen, sagte Baldauf zu Prozessbeginn am Dienstagmorgen. Wachstumshormone habe er ab Herbst 2017 genommen, aber nicht besonders häufig, fügte er hinzu. Er habe gewusst, dass Doping verboten ist. Ihm sei es dabei nie um Geld gegangen. "Ich wollte bei der Heim-WM in Seefeld mein Potenzial zeigen", beteuerte der Angeklagte.
Herangeführt an das Doping habe ihn Johannes Dürr. "Dürr hat mir gesagt, wie es im Spitzensport zugeht. Er hat mir erzählt, was er gemacht hat und dass es einen deutschen Arzt gibt. Er hat aber nie gesagt, dass ich das auch machen soll", sagte Baldauf. Die Kontaktdaten zu dem deutschen Sportmediziner Mark S. habe er von Dürr bekommen, so der Vorarlberger. Ein ehemaliger Servicemann habe Baldauf und Hauke zum Blutdoping gebracht.
Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Langläufer vor, Sportbetrug begangen zu haben, indem er vorgab, ungedopt Leistungen zu erbringen und damit seine Sponsoren täuschte. "Die Frage, die es heute zu klären gilt, ist, ob ein Schaden entstanden ist", meinte der Staatsanwalt. Aus Sicht der Anklagebehörde sei diese Frage mit "Ja" zu beantworten, da die Sponsoren keine Gelder zur Verfügung gestellt hätten, wenn sie von dem Doping gewusst hätten.
Ex-Trainer wusste Bescheid, informierte ÖSV aber nicht
Gänzlich anders sah dies naturgemäß der Verteidiger. Laut ihm sei der Vertrag mit den Sponsoren erfüllt worden. "Denn er sollte Langlaufen und genau das hat er getan", sagte Verteidiger Andreas Mauhart. Zudem hätten Mitarbeiter sowohl des ÖSV, als auch der Skifirma vom Doping gewusst. Damit habe es keine Täuschung gegeben und "sie können nicht die Geschädigten sein", betonte Mauhart. Der Rechtsanwalt bat um eine Diversion.
Ex-Trainer Gerald Heigel, der als Zeuge einvernommen wurde, gab an, bereits 2016 von einem Servicemann erfahren zu haben, dass Baldauf dope. Ein Jahr später habe er den ÖSV verlassen. Den Skiverband habe er über die Vorgänge jedoch nicht informiert, wie der ehemalige Betreuer betonte.
Baldauf war den Behörden im Zuge der "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld ins Netz gegangen. Dabei handelt es sich um Ermittlungen in einer internationalen Blutdopingaffäre, die im Februar 2019 während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland aufgeflogen ist. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen umfassen.
Auf eine Einvernahme des mutmaßlichen Dopingarztes wurde verzichtet. Der Angeklagte deponierte in München, dass er keine weiteren Zeugenaussagen mehr tätigen werde. (TT.com, fell, APA)