Irreführende Werbung

„Vorteilspack" als Mogelpackung: Erfolgreiche AK-Klage gegen Danone

Logo des Actimel-Herstellers Danone.
© Reuters

Ein Salzburger wandte sich an die Arbeiterkammer, weil ein einzelnes „Actimel" im als „Vorteilspack" beworbenen Zehnerpack teurer war als im Sechserpack. Das OLG Wien untersagte die irreführende Werbung nun.

Wien – Wer im Supermarkt zum „Vorteilspack" greift erhofft sich aufgrund einer größeren Verkaufsmenge einen Rabatt. Das muss aber nicht sein, wie das Beispiel „Actimel" des Lebensmittelherstellers Danone zeigt. Das Milchgetränk wurde in Verpackungen zu sechs und zehn Stück abgegeben, wobei auf der Großpackung der Schriftzug „Vorteilspack" stand. Der Preis pro Flasche war aber teurer als im 6er-Pack.

Dieser nachteilige „Vorteil" bewegte einen Salzburger Konsumenten sich an die Arbeiterkammer (AK) zu wenden, die den Rechtsweg bestritt. Erstinstanzlich bekam die Arbeitnehmervertretung recht und nun wurde auch vom Oberlandesgericht Wien die Sicht der Kammer bestätigt, wie die AK am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Die „irreführende Werbung" wurde untersagt. Das Urteil sei rechtskräftig. (APA)