Steiermark

Obersteirerin täuschte Geburt und Tod eines Babys vor

Pregnant Woman Holding Teddy Bear
© vgajic

Bereits im Jahr 2018 hatte die Frau die Geburt und wenige Stunden später den Tod eines angeblichen Babys erfunden. Dazu hatte sie sogar Urkunden gefälscht, weshalb sie jetzt verurteilt wurde.

Leoben – Eine Obersteirerin hat – wie erst nun bekannt wurde – bereits 2018 die Geburt und den wenige Stunden darauf folgenden Tod eines Babys vorgetäuscht, das es nie gegeben hat. Die Frau ist vor wenigen Wochen im Landesgericht Leoben wegen Urkundenfälschung verurteilt worden, denn sie hatte sowohl die Geburts- als auch die Sterbeurkunde ihres angeblichen Kindes gefälscht.

Sabine Anzenberger, Sprecherin des Landesgerichts Leoben, bestätigte am Sonntag entsprechende Berichte in Kronen Zeitung und Kleiner Zeitung, wonach die Frau im Herbst 2018 nicht nur ihren damaligen Lebensgefährten, sondern auch einen Pfarrer hinters Licht geführt haben soll. Dieser hielt sogar eine Trauerfeier mit rund 20 Gästen für das Baby ab, das es nie gegeben hat. Eine Urne wurde bestattet. Die Frau hatte sogar einen Grabstein anfertigen lassen, der mittlerweile vom Friedhof entfernt wurde.

Wegen Urkundenfälschung verurteilt

Aufgeflogen ist die Sache laut den Medienberichten erst etwa ein Jahr später und zwar ähnlich kurios wie die Geschichte an sich: Der vermeintliche Kindsvater - ihm dürfte der Schwindel dann doch aufgefallen sein - bekam eine Vorschreibung für die Kirchensteuer, die ihm zu hoch erschien. Beim Einspruch bei der Diözese Graz-Seckau wurde auf die Beisetzung des vorgetäuschten Babys Bezug genommen und es wurde unterstellt, dass der Pfarrer vom Schwindel wusste. Die Kirchenstelle empfand das Schreiben als Erpressung, da damit gedroht wurde, an die Öffentlichkeit zu gehen. Deshalb kam es zu einer Verhandlung, durch die die Vorgeschichte aufflog.

Die Frau, die in Wahrheit das Baby nur erfunden hatte, gestand vor wenigen Wochen im Landesgericht Leoben die Fälschung der Urkunden. Die Hintergründe blieben allerdings im Dunkeln, da die Angeklagte alles zugab. Die Fälschungen waren offenbar keineswegs gut gemacht, denn auf einer war sogar noch eine Schilling-Stempelmarke zu sehen, weil die Frau ihre eigene Geburtsurkunde als Vorlage für die Fälschung verwendet hatte. Das Urteil ist laut Anzenberger bereits rechtskräftig.

Die Diözese Graz-Seckau bestätigte diese Vorkommnisse am Sonntag auf APA-Nachfrage ebenfalls. Der betroffene Pfarrer hatte vom Schwindel nichts gewusst. Entsprechende Dokumente werden mittlerweile vom Bestatter abgewickelt. Es sei dem Geistlichen zwar im November 2018 etwas komisch vorgekommen, dass die vermeintliche Mutter die Urne selbst zur Bestattung mitgebracht hat, aber es seien sogar kleine Parten mit dem Foto des angeblichen Babys bei der Trauerfeier verteilt worden. Außerdem musste er seiner seelsorgerischen Pflicht nachgehen, rechtfertigte die Diözese. Man könne bei solchen Fällen nicht jedes Mal nach Beweisen fragen, ob tatsächlich ein Baby gestorben ist. Bei den Gesprächen mit der Frau und ihrem damaligen Lebensgefährten seien die Erzählungen jedenfalls glaubhaft gewesen. (APA)

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