Falschaussage nach Usedom-Mord: Beste Freundin von Maria (18) verurteilt
Weil sie einen Menschen sterben sehen wollen, ermorden zwei Männer auf Usedom eine 18-jährige Bekannte. Deren beste Freundin ist gleichzeitig die Ex-Freundin des Haupttäters – und erfährt schon vor der Tat von der geplanten Ermordung. Jetzt wird sie verurteilt.
Usedom – Das Amtsgericht Greifswald hat die Ex-Freundin des Mörders der schwangeren Maria von Usedom wegen Strafvereitelung verurteilt. Die heute 18-Jährige hat in dem Prozess gestanden, bei einer polizeilichen Vernehmung nach der Tat die Unwahrheit gesagt zu haben. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Details über das Urteil oder das Vergehen selbst wollte er aus Gründen des Jugendschutzes nicht nennen. Die junge Frau, die Marias beste Freundin war, war zum Zeitpunkt der Falschaussage minderjährig.
Der Prozess um die Ermordung der schwangeren Maria aus Zinnowitz vor dem Landgericht Stralsund hatte wegen der Brutalität der Tat Aufsehen erregt. Die zur Tatzeit im März vergangenen Jahres 19 und 21 Jahre alten Männer hatten sich nach Überzeugung des Gerichts zur Tat verabredet, weil sie einen Menschen sterben sehen wollten. Unter einem Vorwand waren sie in Marias Wohnung gegangen. Dort hatte der 19-jährige Haupttäter seinem Opfer aus dem Hinterhalt einen heftigen Stich in den Hals versetzt und dann wahllos auf die wehr- und arglose Maria eingestochen. Der 19-Jährige hatte zugegeben, dass er Maria mit mehreren Messerstichen ermordete. Offen blieb im Urteil die Frage, ob der Ältere Maria an den Beinen festgehalten hat.
21-Jähriger zieht vor Bundesgerichtshof
Beim 19-Jährigen ordnete das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug an. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Der 21-Jährige erhielt eine lebenslange Haftstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Haftentlassung ist bei beiden so gut wie ausgeschlossen.
Die nun angeklagte 18-Jährige war Marias beste Freundin. Der Hauptangeklagte, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat, hatte vor der Tat von seinen Mordfantasien gesprochen. Sie habe stets geantwortet, dass er aufhören solle herumzuspinnen, sagte sie im Gericht aus. Selbst als er sich am Tatabend betrunken verabschiedet, ein Messer gezeigt und das Verbrechen angekündigt habe, habe sie ihm nicht geglaubt.
Mit dem Prozess vor dem Amtsgericht gegen die junge Frau ist die juristische Aufarbeitung des Mordes an Maria noch nicht beendet. Während der 19-Jährige das Urteil des Landgerichts annahm, legte der Verteidiger des zu lebenslanger Haft verurteilten 21-Jährigen Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. (dpa)